Antrag auf Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis zum vorübergehenden Zutagefördern und Ableiten von oberflächennahem Grundwasser

(sog. Bauwasserhaltung)

Hinweis zu ergänzende Unterlagen:

 

Im Rahmen der Antragsstellung sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Lageplan M 1 : 1000 mit Einzeichnung der Baugrube und des Ableitungsweges
  • Schnittzeichnung der Baugrube und der Brunnen
  • Eingabeplan
  • Bodengutachten
  • ggf. Aufstauberechnung

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden. 

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Es ist die Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion, authega-/ oder ELSTER-Zertifikat zulässig. 

 

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten (Antragsteller/in)

Daten Firma
Bauherr/in
Angaben zum Bauort und Bauvorhaben

Zeitraum der Bauwasserhaltung:

Maximale Ableitungsmenge:

Einleitung

Vor Beginn der Arbeiten ist die Maßnahme mit dem/r Grundeigentümer/in des Einleitungsgrundstücks abzustimmen.

Absenkung

Als Hilfestellung stellen wir Ihnen eine Skizze zur Verfügung.

Bodengutachten
Wasserhaltung
Kurzbeschreibung Förderanlage
Baugrubensicherung

Es ist ggf. eine Beteiligung durch das WWA erforderlich.

Aufstau Grundwasser

Hinweise: 

 

Ist ein schädlicher Grundwasseraufstau (mehr als 10 cm) durch das Vorhaben nicht auszuschließen (z.B. bei Baukörpergrößen ab 30 m quer zur Grundwasserfließrichtung), ist eine Aufstauberechnung vorzulegen. Sind dann geeignete Gegenmaßnahmen z.B. durch Einbau eines Dükers und oder ausreichend bemessenen Kiesmantels erforderlich, ist hierfür ein Erlaubnisantrag nach § 8 WHG i.V.m. § 9 Abs. 2 Satz 1 WHG umgehend beim Landratsamt Rosenheim - Sachgebiet Wasserrecht - zu stellen.

Anlagen

Bitte fügen Sie die genannten Unterlagen als Datei an

Verpflichtungserklärung

Hinweis:

  • Der/die Antragsteller/in haftet für alle Rückstände im Gewässer und sonstigen Schäden, die durch die beantragten Gewässerbenutzungen Dritten entstehen sollten.
  • Der/die Antragsteller/in sollte im eigenen Interesse  Beweissicherungsmaßnahmen treffen, um möglichen privatrechtlichen  Auseinandersetzungen vorzubeugen.
  • Sollten dem Unterhaltungsverpflichteten des Gewässers durch die Einleitung erhöhte Unterhaltskosten entstehen, sind diese von dem/der Antragsteller/in zu tragen.
  • Der/Die Fischereiberechtigte im betroffenen Gewässerabschnitt ist vor Beginn über das Vorhaben zu informieren.