Anzeige über den Erwerb von Schusswaffen

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Online ausfüllen ohne Anmeldung

Hier können Sie das Online-Formular ohne Login ausfüllen und an uns übermitteln.

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Weitere Angaben

Ich habe folgende Schusswaffe erworben

Angaben zur überlassenden Person:

Falls keine neue Waffenbesitzkarte erstellt werden soll, lassen Sie uns bitte Ihre Waffenbesitzkarte, in die die Waffe eingetragen werden soll im Original zukommen: 

 

Landratsamt Rosenheim

Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereirecht

Wittelsbacherstraße 53

83022 Rosenheim 

 

Wie geht es weiter?

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa 2 Wochen. Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, melden wir uns über die von Ihnnen angegebene(n) Kontaktmöglichkeit(en).

 

Die Unterlagen werden Ihnen nach erfolgreicher Überprüfung postalisch an die angebene Adresse zugeschickt.