Antrag auf Erteilung oder Verlängerung einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen

(§ 27 Sprengstoffgesetz)

Hinweis zu ergänzenden Unterlagen:

 

Diesem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • Bei einem Verein: Bescheinigung zum Nachweis eines Bedürfnisses durch die Gemeinde oder durch einen Verein (§ 27 Abs. 3 Nr. 2 SprengG)
     
  • Bei Ersterteilung: Fachkundenachweis (§9 SprengG) 

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden.

 

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Es ist die Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion, authega-/ oder ELSTER-Zertifikat zulässig. 

Ihr Antrag

einer Erlaubnis zum nichtgewerblichen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nach § 27 Sprengstoffgesetz.

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

Anschrift/en der letzten fünf Jahre:

Weitere persönliche Angaben
Für einen Zeitraum von 5 Jahren werden folgende explosionsgefährliche Stoffe benötigt:

Die explosionsgefährlichen Stoffe werden wie folgt benötigt:
Angaben zur Aufbewahrung
Angaben zur Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung
Unterlagen zum Fachkundenachweis nach § 9 SprengG
Weitere Hinweise

Falls Sie bereits ein Erlaubnisdokument besitzen in welchem noch Platz für einen Verlängerungseintrag ist, lassen Sie uns dieses bitte zur Änderung im Original zukommen:

 

Landratsamt Rosenheim

Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereirecht

Wittelsbacherstraße 53

83022 Rosenheim 

 

Wie geht es weiter?

 

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt etwa 4 Wochen. Wenn noch Angaben oder Dokumente nötig sein sollten, melden wir uns über die von Ihnen angegebene(n) Kontaktmöglichkeit(en).

 

Die Erlaubnis wird Ihnen nach erfolgreicher Überprüfung postalisch an die angegebene Adresse zugeschickt.