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Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins

Ihre Daten
Antrag
Zuverlässigkeit und Eignung
Unterlagen
Erforderliche Unterlagen

Voraussetzung/erforderliche Unterlagen 

  • ggf. Nachweis für Gebührenermäßigung
  • Bei Pächter von Jagdrevieren außerhalb vom Landkreis Rosenheim: Kopie Pachtvertrag
  • Bei Jugendjagschein: Einverständniserklärung Eltern bzw. aller Erziehungsberechtigten 

Zusätzlich je nach Antragsvariante:

  • Bei Erstantrag: Personalausweis, Prüfungszeugnis, Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung, 2x Passbilder
  • Bei Ersatzausstellung: Personalausweis, 2x Passbilder
  • Bei Verlängerung: Gültige Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung
  • Bei Ausländerjagdschein: Gültiger EU-Feuerwaffenpass oder aktueller Strafregisterauszug, Jagdeinladung und Jagdkarte mit Zahlbeleg, Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung
Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Es ist die Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion, authega-/ oder ELSTER-Zertifikat zulässig. 

Es gibt folgende Möglichkeiten, sich mit der BayernID zu authentifizieren:

  • mit der Online-Ausweisfunktion
  • mit authega -/ELSTER-Zertifikat
Fortfahren ohne Anmeldung

Sollten Sie nicht über ein Organisationskonto verfügen können Sie hier das Online-Formular ohne Login ausfüllen. 

 

Ihre Daten werden nicht vorbefüllt. Nutzen Sie hierzu den Bürgerkonto Login.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Ihre persönlichen Daten
Antrag

Bei einer Ersatzausfertigung ist eine Verlustanzeige bei der Polizei oder dem Landratsamt zu stellen. Die Verlustanzeige beim Landratsamt können Sie mit diesem Antrag auf der nächsten Seite vornehmen.

Einverständnis bei Jugendlichen (Jugendjagdschein)

Hiermit erteilen die Eltern bzw. alle Erziehungsberechtigte(n) oder der/die gesetzliche Vertreter/in sein/ihr Einverständnis zu diesem Antrag:

Tragen Sie hier zusätzlich die Namen aller Erziehungsberechtigten ein:

Erklärung über Jagd-/Pachtfläche
Jagdreviere

Um weitere Jagdreviere anzugeben, klicken Sie bitte auf das +.

Verlustanzeige
Verdacht auf Diebstahl oder einer andere strafbare Handlung
Sachverhaltsangaben über die Umstände des Verlustes
Erklärungen
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit
Persönliche Eignung
Gebührenermäßigung

Bitte fügen Sie Nachweise ein. 

 

Um mehrere Nachweise hochzuladen, klicken Sie bitte auf das +.

Dem Antrag füge ich folgende Unterlagen bei:

Unterlagen bei einer Erstausstellung:

  • Kopie/Foto Personalausweis
  • Prüfungszeugnis
  • Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung
  • 2x Passbilder

Unterlagen bei einer Verlängerung:

  • Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung
  • Jagd-/Falknerjagdschein
  • ggf. 2x Passbilder

Unterlagen bei einer Ersatzausstellung:

  • Kopie Personalausweis
  • 2x Passbilder

Zusätzliche Unterlagen bei einem Ausländerjagdschein:

  • EU-Feuerwaffenpass (muss für die Dauer des
    Deutschen Jagdscheines gültig sein) oder aktueller Strafregisterauszug
  • Jagdeinladung für ein Revier im Landkreis Rosenheim

  • gültige ausländische Jagdkarte mit Zahlbeleg (muss für die Dauer des Deutschen Jagdscheines gültig sein)

  • Jagdhaftpflichtversicherungsbestätigung

Ausländer-Jahresjagdscheine können nur erteilt werden, wenn eine anerkannte Jägerprüfung (lt. Bayerischem Jagdgesetz/ Erteilung von Jagdscheinen an Ausländer) abgelegt wurde. Es können eventuell weitere Unterlagen erforderlich sein. Ansonsten kann nur einmal im Jahr ein Tagesjagdschein ausgestellt werden.)

Hinweise

Bedingter Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte aus Anlass der Erteilung eines Jagdscheins Als Inhaber eines Jagdscheines nach § 13 Abs. 3 WaffG dürfen Sie Langwaffen ohne Voreintrag in eine Waffenbesitzkarte erwerben (sog. Jägerprivileg). Sie haben in diesem Fall aber nachträglich binnen zwei Wochen die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu beantragen und die erworbene Waffe eintragen zu lassen. Zur Verwaltungsvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung empfehlen wir Ihnen, zugleich mit Ihrem Antrag auf Erteilung eines Jagdscheins einen (bis zur Mitteilung des tatsächlichen Waffenerwerbs aufschiebend) bedingten Antrag auf Ausstellung einer Waffenbesitzkarte zu stellen. So wird es ermöglicht, bereits vorab einen Datensatz im Nationalen Waffenregister (NWR) anzulegen. Dadurch kann Ihnen schneller eine Waffenbesitzkarte ausgestellt werden, wenn Sie eine Schusswaffe erworben haben. Ihnen als Antragsteller entstehen hierdurch keine finanziellen Nachteile: Kosten für die Ausstellung der Waffenbesitzkarte entstehen (in der üblichen Höhe) erst zu dem Zeitpunkt, in dem Sie auch tatsächlich eine Eintragung von Waffen beantragen und die Waffenbesitzkarte tatsächlich ausgestellt wird.


Landratsamt Rosenheim

Wittelsbacherstraße 53

83022 Rosenheim

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