Förderverein zur Erforschung, Entwicklung und Erhaltung der Burg Falkenstein in Flintsbach am Inn
Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:
Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:
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Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!
Die/der Unterzeichnende erklärt hiermit ihren/seinen Beitritt zum Förderverein zur Erforschung, Entwicklung und Erhaltung der Burg Falkenstein.
Der Verein hat seinen Sitz in Rosenheim.
Für juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts:
Zahlungsbeginn: ab Eintrittsjahr mit Jahresbeitrag
Darüber hinaus können auch freiwillige Spenden auf das Konto des Fördervereins überwiesen werden.
Grundlage der Mitgliedschaft ist unsere Satzung vom 09.10.2017 (Tag der Gründungsversammlung)
Die Entrichtung des Mitgliedsbeitrages erfolgt durch Bankeinzug am 31.03. des Jahres.
Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Rückerstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Bitte am PC mit der Maus und am Smartphone mit dem Finger unterschreiben.
Bankverbindung des Fördervereins:
IBAN: DE39 7115 0000 0000 6674 44
Bank: Sparkasse Rosenheim - Bad Aibling