Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte für einen schießsportlichen Verein oder eine jagdliche Vereinigung als jur. Person

Ihre persönlichen Daten
Zuverlässigkeit und Eignung
Aufbewahrung
Unterschrift und absenden
Vorabfrage

Jede einzutragende verantwortliche Person muss gemäß der §§ 5, 6 WaffG auf die Zuverlässigkeit und persönliche Eignung überprüft werden. Hierfür muss von jeder verantwortlichen Person die beigefügte Erklärung vollständig ausgefüllt, unterschrieben und diesem Antrag angehängt werden.

 

Die Erklärung finden Sie hier zum Download.

Benötigte Dokumente

Für den Antrag benötigen Sie die nachfolgend genannten Dokumente. Ohne diese Dokumente kann der Antrag nicht abgesendet bzw. nicht bearbeitet werden.

  • Erklärung zur Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung der verantwortlichen Personen
  • Bei Erstantragstellung: Protokoll der letzten Vorstandschaftswahl
  • Bei Erstantragstellung: Vereinssatzung
  • Sachkundenachweis von allen verantwortlichen Personen
  • Aufbewahrungsnachweise
Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung Organisationskonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über das Organisationskonto Ihrer Einrichtung anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren.

 

Das Formular wird automatisch mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten vorbefüllt. Die Übermittlung erfolgt online auf direkten Weg an die Behörde. 

 

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur mit einem Organisationskonto möglich ist.

Fortfahren ohne Anmeldung

Sollten Sie nicht über ein Organisationskonto verfügen können Sie hier das Online-Formular auch ohne Login ausfüllen und an die Behörde übermitteln. 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Angaben zur jur. Person
Vorstand

Adresse Schießstand

Sollte Ihr Wohnort nicht in der Liste enthalten sein, ist das Landratsamt Rosenheim nicht für Ihren Antrag zuständig.

Adresse Vorstand

Antrag
Einzutragende Personen in die WBK

Gemäß § 10 Abs. 2  Satz 3 WaffG ist die Vereins-WBK mit der Auflage zu verbinden, dass der Verein der Behörde vor Inbesitznahme von Vereinswaffen unbeschadet des Vorliegens der Voraussetzung des § 4 Abs. 1 Nr. 5 eine verantwortliche Person zu benennen hat, für die die Voraussetzungen nach § 4 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nachgewiesen sind; diese benannte Person muss nicht vertretungsberechtigtes Organ des Vereins sein.

Weitere Angaben zum Vorstand

Sie erfüllen unter Umständen die erforderlichen Voraussetzungen für die positive Bescheidung des Antrags nicht. Sollten Sie den Antrag dennoch kostenpflichtig einreichen wollen, bedarf es einer genaueren Prüfung durch die zuständige Behörde.

Verantwortliche Personen

Die von Ihnen angegebene verantwortliche Person erfüllt unter Umständen die erforderlichen Voraussetzungen für die positive Bescheidung des Antrags nicht. Sollten Sie den Antrag dennoch kostenpflichtig einreichen wollen, bedarf es einer genaueren Prüfung durch die zuständige Behörde.

Waffenrechtliche Zuverlässigkeit Vorstand
Persönliche Eignung Vorstand

Sie erfüllen unter Umständen die erforderlichen Voraussetzungen für die positive Bescheidung des Antrags nicht. Sollten Sie den Antrag dennoch kostenpflichtig einreichen wollen, bedarf es einer genaueren Prüfung durch die zuständige Behörde.

Aufbewahrung nach Rechtsvorschriften

Die Aufbewahrung von Waffen und Munition ist in § 36 WaffG sowie in den §§ 13 und 14 AWaffV geregelt.
Mit der Gesetzesnovellierung im Jahr 2017 dürfen erlaubnispflichtige Schusswaffen nur noch in Sicherheitsbehältnissen mit dem Widerstandsgrad 0 oder 1 (DIN/EN 11431-1) aufbewahrt werden. Konkretisierende Regelungen zu den notwendigen Schutzbehältnisse finden sich in § 13 Abs. 2 AWaffV. Aufbewahrungsbehältnisse der Sicherheitsstufe A und B (VDMA 24992), die vor dem 06.07.2017 angeschafft, waffenrechtlich genutzt und bei der zuständigen Behörde nachgewiesen wurden, können unter den in § 36 Abs. 4 Satz 2 WaffG genannten Voraussetzungen durch den dort bezeichneten Personenkreis weitergenutzt werden.

Wer seine Waffen und Munition nicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Wer vorsätzlich gegen die Aufbewahrungsregelungen verstößt und dadurch die Gefahr verursacht, dass Schusswaffen und Munition abhanden kommen oder Unbefugte zugreifen, begeht eine Straftat, die mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet wird. Weiterhin führt die nicht sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition zur Unzuverlässigkeit des Waffenbesitzers und damit zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis.

Aufbewahrungsort

Die Waffenbehörde entscheidet auf Antrag, ob vereinseigene, erlaubnispflichtige Kurzwaffen und Langwaffen in Schützenhäusern und Schießstätten aufbewahrt werden dürfen. Hierzu ist ein Aufbewahrungskonzept erforderlich.

Angaben zum Sicherheitsbehältnis
Zu erwerbende Waffen

Mit diesem Antrag beantragen Sie automatisch auch eine Erwerbserlaubnis (Voreintrag)

Die Anzahl der zu genehmigenden erlaubnispflichtigen Waffen ist abhängig von der Anzahl der Mitglieder und der Anzahl der Schießbahnen.

 

Die zu erwerbende Waffenart und das Kaliber müssen den Sportdisziplinen gemäß der Schießsportordnung entsprechen.

Wenn Sie eine Munitionserwerbsberechtigung möchten, geben Sie dies bitte bei der Erwerbsanzeige an.

Sonstiges
Hinweise und Erklärungen
Unterschrift Antragsteller(in)

Bitte am PC mit der Maus und am Smartphone mit dem Finger unterschreiben.

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