Antrag auf denkmalrechtliche Erlaubnis

nach Art. 6, 7 oder 10 Bayerisches Denkmalschutzgesetz - BayDSchG

Hinweise
Antragsteller
Denkmal/ Grabung
Überprüfen und Absenden
Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Es ist die Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion, authega-/ oder ELSTER-Zertifikat zulässig. 

Online ausfüllen ohne Anmeldung

Hier können Sie das Online-Formular ohne Login ausfüllen und an uns übermitteln.

Hinweise

Allgemein

 

In der Regel sind Maßnahmen, die sich auf Bau- oder Bodendenkmäler oder die in die Denkmalliste eingetragenen beweglichen Denkmäler beziehen, nur zulässig, wenn die Untere Denkmalschutzbehörde (Landkreise, kreisfreie Städte und Große Kreisstädte) hierfür zuvor eine Erlaubnis erteilt hat. Die wichtigsten Fälle finden Sie hier im Feld „Beschreibung“.

 

Fristen

 

Es ist sinnvoll den Erlaubnisantrag mindestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn der Maßnahme bei der Unteren Denkmalschutzbehörde einzureichen, um Wartezeiten zu vermeiden. Auf Vollständigkeit der Unterlagen ist zu achten.

 

Ablauf

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass auch gemeindliche Satzungen zusätzliche, insbesondere gestalterische anforderungen an Baumaßnahmen stellen können. 
Hier empfiehlt es sich, Beratungsangebote der Gemeinde frühzeitig wahrzunehmen.

 

Kosten


Erlaubnisse nach dem BayDSchG sind kostenlos. Hingegen gelten für Baugenehmigungen, die sich auf Baudenkmäler beziehen, die üblichen Kostenregelungen.

Antragsteller

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

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Denkmal
Grundstückseigentümer/in
Objekt
Daten Entwurfsverfasser/in

Denkmaleigenschaft:

 

Einzeldenkmal:

Das gesamte Gebäude einschließlich der baufesten Ausstattung und alle Teile der Hülle einschließlich der Dachkonstruktion sind denkmalgeschützt und Veränderungen erlaubnispflichtig.

 

Ensembledenkmal:

Alle Teile der Hülle des Objekts einschließlich der Dachkonstruktion sind denkmalgeschützt und Veränderungen erlaubnispflichtig.

 

Auskunft zur Denkmaleigenschaft gibt die Webseite des Landesamtes für Denkmalpflege unter www.blfd.bayern.de/Denkmalliste.

 

Hinweis: Die Beschreibung in der Denkmalliste ist keine vollständige Aufzählung der denkmalgeschützten Bauteile.

Beschreibung der geplanten Maßnahme
Anlagen

Maximale Dateigröße ist auf 18 MB für alle Anlagen zusammen begrenzt!

z.B. Benennung aller betroffenen Bauteile, Ausbauteile und Oberflächen mit exakter Beschreibung der Wand-, Boden-, Decken- und Dachaufbauten

Format mind. 10 x 15 cm

 

z.B. bei geplanter Änderung von Fenstern und Türen Fotos aller betroffenen Elemente von außen und innen

z.B. Lageplan, Grundrisse, Schnitte, mit farbigen Eintragungen der geplanten Änderungen (neu = rot, Abbruch = gelb)

Zusätzliche Unterlagen

Plan/ Skizze im Maßstab 1:100; farbige Darstellung (rot) der neu geplanten Fenster und Türen

Ansicht im Maßstab 1:10, Längs- und Querschnitt aller Flügel- und Rahmenprofile sowie der Sprossen im Maßstab 1:1

  • Darstellung der Holzkonstruktionen
  • Querschnitt mit Darstellung einer Binderebene
  • Längsschnitt in Firstebene
  • Eintragung der Holzbauteile im Grundriss
Antrag auf Grabungserlaubnis
Grundstückseigentümer/in
Objekt

ohne Grunderwerb

Anlagen

Die Maximale Dateigröße ist auf 18 MB für alle Anlagen zusammen begrenzt!

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