Antrag auf Erteilung eines kleinen Waffenscheines

gemäß § 10 Absatz 4 Satz 4 Waffengesetz

Hinweis

Der Kleine Waffenschein berechtigt zum Führen von sogenannten PTB-Waffen.


Darunter zählen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen, die der zugelassenen Bauart nach § 8 des Beschussgesetzes entsprechen und ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Satz 1 Nr. 1 WaffG bestimmtes Zeichen tragen.


Der Umgang mit PTB-Waffen unterliegt dem Mindestalter von 18 Jahren. Bei der Erteilung fällt eine Gebühr von 120,00 € an.

 

Mit Ihrer Antragstellung wird ein gebührenpflichtiges Verwaltungsverfahren eröffnet. Auch bei Ablehnung des Antrages fallen Gebühren an. Wir empfehlen Ihnen daher unbedingt vor der Antragstellung den kurzen Quick-Check zur unverbindlichen Vorabprüfung der Voraussetzungen zu nutzen.

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

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Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Es ist die Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion, authega-/ oder ELSTER-Zertifikat zulässig. 

Es gibt zwei Möglichkeiten, sich mit der BayernID zu authentifizieren:

  • mit der Online-Ausweisfunktion
  • mit authega -/ELSTER-Zertifikat
Online ausfüllen ohne Anmeldung

Hier können Sie das Online-Formular ohne Login ausfüllen und an uns übermitteln.

Ihre Angaben

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Aufbewahrung
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit
Persönliche Eignung

Sie erfüllen unter Umständen die erforderlichen Voraussetzungen für die positive Bescheidung des Antrags nicht. Sollten Sie den Antrag dennoch kostenpflichtig einreichen wollen, bedarf es einer genaueren Prüfung durch die zuständige Behörde.


Hinweis: Dieser Vorgang löst kostenpflichtiges Verwaltungshandeln aus. Die Gebührenliste finden Sie auf unserer Website.

Bitte am PC mit der Maus und am Smartphone mit dem Finger unterschreiben.

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