Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe

„Haushalt/Hausrat“ für Privathaushalte 

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

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Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

1. Persönliche Verhältnisse des/der Antragstellers/in

Hinweis: Die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ wird pro Haushalt nur einmal gewährt. Weitere Personen aus Ihrem Haushalt sind neben Ihnen nicht antragsberechtigt.

2. Schadensereignis und Schadenshöhe
3. Schadensbeseitigung
4. Angaben zum Versicherungsschutz

Sollte ein Versicherungsschutz bestehen, wird darauf hingewiesen, dass die Summe aus Versicherungsleistungen und staatlichen Hilfen die Höhe des entstandenen Schadens nicht übersteigen darf. Ggf. sind Sie zur Rückzahlung staatlicher Hilfen verpflichtet (vgl. unter Ziffer 6.5).

5. Überweisung (für den Fall, dass eine Überweisung der Soforthilfe gewünscht ist)
6. Sonstige Erklärungen des Antragstellers:

6.1 Ich nehme davon Kenntnis, dass kein Rechtsanspruch auf die Gewährung der Soforthilfe besteht. Vielmehr handelt es sich um rein freiwillige Leistungen des Freistaates Bayern. Schäden durch Elementarereignisse sind in Bayern grundsätzlich versicherbar. Die Bayerische Staatsregierung hat daher beschlossen, ab dem Stichtag zum 1. Juli 2019 grundsätzlich keine finanziellen Soforthilfen nach Naturkatastrophen mehr zu gewähren. Ich erkläre mich daher bereit, mich um eine Elementarversicherung zur Gebäude- und/oder Hausratversicherung zu bemühen.


6.2 Ich nehme davon Kenntnis, dass ich verpflichtet bin, der Bewilligungsbehörde die zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Bearbeitung meines Antrags erforderlichen Unterlagen und Informationen auf Anforderung zur Verfügung zu stellen.


6.3 Ich versichere, dass die Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht werden.


6.4 Ich nehme davon Kenntnis, dass ich im Fall unrichtiger Angaben wegen Betrugs nach § 263 des Strafgesetzbuchs bestraft werden kann.


6.5 Mir ist bekannt, dass ich die Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ zurückzahlen muss, wenn ich entsprechende Versicherungsleistungen erhalte. Mir ist bekannt, dass die Soforthilfe bei der eventuellen Gewährung einer weiteren finanziellen Hilfe angerechnet wird und ich sie zur Vermeidung einer Überkompensation zurückzahlen muss, wenn sämtliche mit der Naturkatastrophe zusammenhängende Hilfen oder Leistungen (insb. Versicherungsleistungen, Schadensersatzansprüche, Spenden) die Höhe des entstandenen Gesamtschadens überschreiten. In diesem Fall habe ich den den Gesamtschaden überschreitenden Betrag eigenständig – also auch ohne gesonderte behördliche Aufforderung – zurückzuzahlen.


6.6 Ich nehme davon Kenntnis, dass das zuständige Finanzamt über ausgezahlte Soforthilfen nach Maßgabe der Mitteilungsverordnung vom 7. September 1993 (BGBl. I S. 1554), zuletzt geändert durch Art. 8 der Verordnung vom 19. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2432), unterrichtet wird. Meine steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten sind mir bekannt.


6.7 Die Angaben zu den Nrn. 1 bis 3 sind erforderlich, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung der Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ vorliegen. Die Angaben zu Nr. 4 sind erforderlich, um einer eventuellen doppelten Schadenskompensation entgegenzuwirken und um zu prüfen, ob bei Versicherbarkeit ein Abschlag von 50 % vorzunehmen ist. Mit der Verarbeitung der Daten zu diesem Zweck bin ich einverstanden.

6.8 Für eine gültige Antragstellung ist die eindeutige Identifikation des/der Antragsteller/s/in erforderlich. Für den Fall, dass die zur Identifikation notwendigen Unterlagen (Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde etc.) abhandengekommen sind, willige ich ein, dass die zuständigen Meldebehörden einen Datenabgleich zur eindeutigen Identifikation meiner Person durchführen dürfen.

7. Hinweise zum Datenschutz nach Art. 13 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Verantwortlich für die Verarbeitung der vorstehend erhobenen Daten ist die Behörde, bei der Sie Ihren Antrag stellen. Die Daten werden zur Bearbeitung des Antrags auf staatliche finanzielle Hilfen nach Naturkatastrophen erhoben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 e DSGVO i. V. m. Art. 4 Abs. 1 BayDSG. Weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten und über Ihre Rechte bei der Verarbeitung Ihrer Daten erhalten Sie von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.