Anzeige einer Anlage zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen

gem. § 40 AwSV

Hinweis zu ergänzende Unterlagen:

 

Im Rahmen der Antragsstellung sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Bei einem Antrag durch eine Firma: Zertifizierungsurkunde nach § 62 AwSV

​​​​​​​Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechenden Unterlagen am Ende des Formulars hochgeladen wurden. 

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Es ist die Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion, authega-/ oder ELSTER-Zertifikat zulässig. 

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten (Antragsteller/in)

Daten Firma
Betreiber/in / Besitzer/in der Anlage
Standort der Anlage
Lage der Anlage

Die Lage muss ggf. durch die Kreisverwaltungsbehörde auf Plausibilität geprüft werden. Bei Schutzgebieten oder Überschwemmungsgebieten bitte um sofortige Benachrichtigung.  

Technische Angaben zur Anlage

Hinweis an Kreisverwaltungsbehörde, weitere Angaben und Zulassungen werden mit der Prüfung nach § 46 AwSV durch den/die Sachverständige/n ermittelt.

Angaben zum ausführenden Fachbetrieb nach WHG:
Prüfung nach § 46 AwSV durch Sachverständige/r