Antrag auf Einbürgerung

Ihre persönlichen Daten
Sprachkenntnisse
Wirtschaftliche Verhältnisse
Unterschrift und absenden
Hinweis

Wir empfehlen Ihnen unbedingt vor der Antragstellung den anonymen Quick-Check zur unverbindlichen Vorabprüfung der Voraussetzungen zu nutzen

 

Für jede Person ab Vollendung des 16. Lebensjahres ist ein eigener Antrag auszufüllen. Miteinzubürgernde Kinder unter 16 Jahren können im Antrag eines Elternteils aufgenommen werden. Der Antrag ist von allen Sorgeberechtigten zu unterzeichnen. Soll ein Ehe- oder eingetragener Lebenspartner zusammen mit dem (Haupt-)Antragsteller eingebürgert werden, so muss für diesen auch ein eigener Antrag ausgefüllt werden.


Den Einbürgerungsantrag füllen Sie bitte vollständig aus und laden die erforderlichen Unterlagen an den entsprechenden Stellen hoch.


Bitte beachten Sie, dass nach der Antragstellung weitere Unterlagen von Ihnen fallbezogen angefor-
dert werden können
. Für fremdsprachige Urkunden, die auch nicht in englischer Sprache abgefasst sind, werden Übersetzungen eines in Deutschland öffentlich bestellten Übersetzers/Dolmetschers benötigt. Eine Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank finden Sie unter: www.justiz-dolmetscher.de

 

Nach der Prüfung Ihres Antrages melden wir uns bei Ihnen. Eine Eingangsbestätigung erhalten Sie nach Absenden des Antrages. Sollten noch Unterlagen fehlen, so setzen wir uns zu gegebener Zeit unaufgefordert mit Ihnen in Verbindung.

 

Sobald wir über Ihren Einbürgerungsantrag entschieden haben, teilen wir Ihnen das Ergebnis schriftlich mit und informieren Sie ggf. über die (noch) zu entrichtenden Gebühren.

Benötigte Dokumente

Für den Antrag benötigen Sie die nachfolgend genannten Dokumente. Ohne diese Dokumente kann der Antrag nicht abgesendet bzw. nicht bearbeitet werden.

  • Ausweisdokumente (z.B. aktueller Reisepass)
  • Aufenthaltstitel (nicht bei freizügigkeitsberechtigten Bürgern der EU)
  • Personenstandsurkunden: Geburtsurkunde/Abstammungsurkunde, bei Verheirateten Heiratsurkunde oder beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister, Nachweise über die Auflösung früherer Ehen (z. B. Scheidungsurteil)
  • Nachweis der Deutschkenntnisse: z. B. Sprachzertifikat Deutsch B1 (oder höher), Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule oder Berufsschule, deutscher Hochschulabschluss. Siehe auch Positivliste von Sprachkenntnissen.
  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung (ab Vollendung des 16. Lebensjahres): z. B. Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest / Test "Leben in Deutschland" mit mindestens 17 Punkten, Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule oder Berufsschule
  • Nachweise zum Werdegang und Lebensunterhalt:
    • Arbeitsvertrag / Berufsausbildungsvertrag / Immatrikulationsbescheinigung
    • Die letzten drei Gehaltsabrechnungen/Bezügemitteilungen (auch vom Ehepartner)
    • Nachweise über weitere Einkunftsarten z. B. aus Vermietung und Verpachtung, Unterhalt
    • bei selbständiger Tätigkeit/Gewerbe: mindestens Einkommensteuerbescheide der letzten zwei Jahre, sowie aktuelle Nachweise über die Einkünfte z. B. Bestätigung vom Steuerberater/Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) sowie ggf. die Gewerbeanmeldung
  • falls zutreffend: Bescheid über den Erhalt öffentlicher Mittel: z. B. Rentenbescheid, Bürgergeld, Sozialhilfe, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Wohngeld, Elterngeld, BAföG, Unterhaltsvorschuss usw.
  • falls zutreffend: Nachweis über die Höhe der monatlichen Unterhaltsverpflichtungen
  • Rentenversicherungsinformation und –verlauf
  • Nachweis Kranken-/Pflegeversicherung (z. B. Mitgliedschaftsbescheinigung/Gehaltsabrechnung)
  • Mietvertrag, bei Änderung der Miethöhe auch Nachweis über aktuelle Miethöhe (z. B. Kontoauszug) bzw. bei Wohneigentum Nachweis über die Schuldenhöhe und die monatlichen Kredit- und Tilgungsraten daraus.
  • falls zutreffend: Nachweis über Privatkredite oder Zahlungsverpflichtungen gegenüber Behörden (Nachweis über die Schuldenhöhe und die monatlichen Belastungen daraus)
  • Bei der Miteinbürgerung von Kindern benötigen wir von dem Kind eine Kopie des Reisepasses/Personalausweises, den Aufenthaltstitel, die Geburtsurkunde und Schuljahreszeugnisse bzw. eine aktuelle Schulbestätigung oder Bestätigung der Kindertageseinrichtung (als Nachweis der Sprachkenntnisse), Nachweise über die Mitgliedschaft bei einer Krankenkasse sowie bei getrenntlebenden Eltern ggf. auch den Nachweis über das Sorgerecht.
Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung Organisationskonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über das Organisationskonto Ihrer Einrichtung anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren.

 

Das Formular wird automatisch mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten vorbefüllt. Die Übermittlung erfolgt online auf direkten Weg an die Behörde. 

 

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur mit einem Organisationskonto möglich ist.

Fortfahren ohne Anmeldung

Sollten Sie nicht über ein Organisationskonto verfügen können Sie hier das Online-Formular auch ohne Login ausfüllen und an die Behörde übermitteln. 

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Quelle der Identitätsprüfung

\\n\\n

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

\\n\\n

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Einbürgerungsbewerber(in)

Sollte Ihr Wohnort nicht in der Liste enthalten sein, ist das Landratsamt Rosenheim nicht für Ihren Antrag zuständig.

Ehegatte/ Lebenspartner
Identität und Staatsangehörigkeit
Besonderer Status

Ich bin aufgrund eines Abkommens zur Anwendung und Vermittlung von Arbeitskräften bis zum 30. Juni 1974 in das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder als Vertragsarbeitnehmer bis zum 13. Juni 1990 in die Deutsche demkoratische Republik eingereist oder als dessen Ehegatte im zeitlichen Zusammenhang nachgezogen.

Aufenthaltsorte
Aufenthalte seit Geburt im Ausland
Aufenthalte in der Bundesrepublik Deutschland

Voraussetzung für die Einbürgerung ist ein rechtmäßiger und gewöhnlicher Aufenthalt im Bundesgebiet seit mindestens 5 Jahren.

 

Hinweis: Eine Duldung stellt keinen rechtmäßigen Aufenthalt dar und kann nicht auf die Voraufenthaltsdauer angerechnet
werden. Aufenthaltsgestattungen können nur in bestimmten Fällen als Voraufenthaltszeiten angerechnet werden. Im Zeit-
punkt der Einbürgerung darf keine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20,
22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c des Aufenthaltsgesetzes vorliegen.

Schule, Ausbildung und Arbeitsverhältnisse in Deutschland
Schulausbildung
Berufsausbildung
Arbeitsverhältnisse/ selbständige Tätigkeiten der letzten fünf Jahre
Familie
Eltern Antragsteller/in

z.B. Vater, Mutter oder Name der berechtigten Person

Angabe der Gesetzesbestimmung oder der gerichtlichen Anordnung

Vater Antragsteller/in
Mutter Antragsteller/in
Kind(er) Antragsteller/in
Sprachkenntnisse und Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung

z.B. Zertifikat Deutsch B1

z. B. Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Einbürgerungstest / Test "Leben in Deutschland" mit mindestens 17 Punkten, Abschlusszeugnis einer allgemeinbildenden Schule oder Berufsschule

Voraussetzung für die Einbürgerung sind ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 sowie Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.
Diese Kenntnisse können durch den Abschluss einer deutschen Berufsschule, Mittelschule oder
einem vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule,
ein Studium an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts- und Gesellschaftswissen-
schaften, Sozialwissenschaften oder Politologie oder durch einen Einbürgerungstest bzw. „Test Leben in Deutschland“ (mindestens 17 Punkte müssen erreicht werden) nachgewiesen werden

Straftaten/ Ermittlungsverfahren

Im Einbürgerungsantrag sind alle Straftaten und Ermittlungsverfahren im In- und Ausland anzugeben. Dies gilt auch für strafrechtliche Verfahren, die nicht in ein Führungszeugnis aufgenommen werden. Verurteilungen sind auch dann anzugeben, wenn die Geldstrafe vollständig bezahlt worden ist oder eine Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Behörde und Aktenzeichen

Voraussetzung für die Einbürgerung ist Straffreiheit, d. h. Sie dürfen weder wegen einer Straftat verurteilt worden sein, noch darf gegen Sie
auf Grund einer Schuldunfähigkeit eine Maßregel der Besserung und Sicherung angeordnet worden
sein. Geringfügige Verurteilungen können unbeachtlich sein.

Wirtschaftliche Verhältnissse

BAföG, Krankengeld, etc.)

Nettoeinkünfte der übrigen Familienangehörigen
Vermögen
Schulden
Alterssicherung und Versicherung

Nachweis über die Kranken- und Pflegeversicherung (z.B. Mitgliedschaftsbescheinigung, Gehaltsabrechnung)

Voraussetzung für die Einbürgerung ist ein gesicherter Lebensunterhalt für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen ohne
Inanspruchnahme von Sozialleistungen (Bürgergeld oder Sozialhilfe)

Sonstiges

Name und Sitz der Behörde

Hinweise und Erklärungen
Unterschrift Miteinbürgerung von Kindern
Unterschrift Einbürgerungsbewerber(in)
Bezahlung

Die Einbürgerung und Miteinbürgerung von Kindern ist kostenpflichtig. Auch für die Rücknahme oder Ablehnung eines Einbürgerungsantrags fällt eine Gebühr an.

 

Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt pro Person 255€; für mit einzubürgernde Kinder ohne eigenes Einkommen beträgt sie pro Kind 51€.

Einbürgerung
255,00€
0%
255,00€
€

Bitte geben Sie bei der Anzahl die korrekte Anzahl der miteinzubürgernden Kinder an, damit Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

Miteinbürgerung für minderjährige Kinder
51,00€
0%
51,00€
€

Bitte geben Sie bei der Anzahl die korrekte Anzahl der miteinzubürgernden Kinder an, damit Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann.

all fields marked with a (*) are required and must be filled out