Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb einer Schusswaffe (sog. Voreintrag)

gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 Alternative 2 WaffG

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

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Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto (BayernID) anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Es ist die Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion, authega-/ oder ELSTER-Zertifikat zulässig.

Ihre persönlichen Daten
Nachweis

Laden Sie hier den folgenden Nachweis hoch:

Angaben über die zu erwerbende/n Waffe/n

Bitte lassen Sie uns die Waffenbesitzkarte, in welche die Waffe/n eingetragen werden soll, im Original zukommen: 

 

Landratsamt Rosenheim

Waffen-, Sprengstoff-, Jagd- und Fischereirecht

Wittelsbacherstraße 53

83022 Rosenheim