Antrag auf Ausstellung einer Verpflichtungserklärung

Gastgeber(in)
Bonität
Gast
Unterschrift und Bezahlung
Benötigte Dokumente

Für den Antrag benötigen Sie die nachfolgend genannten Dokumente. Ohne diese Dokumente kann der Antrag nicht abgesendet bzw. nicht bearbeitet werden.

  • Pass- oder Personalausweis
  • Einkommensnachweis (z.B. die letzten drei Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, bei Selbstständigen: Bestätigung des Steuerberaters über mtl. Nettogewinn, nach Abzug Einkommensteuer und Krankenversicherung)
  • genaue Personalien, Passdaten und Anschrift des Gastes (Passkopie)
Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung Organisationskonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über das Organisationskonto Ihrer Einrichtung anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren.

 

Das Formular wird automatisch mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten vorbefüllt. Die Übermittlung erfolgt online auf direkten Weg an die Behörde. 

 

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur mit einem Organisationskonto möglich ist.

 

Hinweis: 

Bei Antragstellung mit Authentifizierung über die Online-Ausweisfunktion (eID) müssen Sie im Nachgang nichts weiter veranlassen. Die beantragte Verpflichtungserklärung wird Ihnen im Original übersandt. Es ist kein Termin vor Ort erforderlich.

Fortfahren ohne Anmeldung

Sollten Sie nicht über ein Organisationskonto verfügen können Sie hier das Online-Formular auch ohne Login ausfüllen und an die Behörde übermitteln. 

 

Hinweis: 

Bei Antragstellung ohne Authentifizierung über die Online-Ausweisfunktion (eID) ist ein Termin zur Abholung der Verpflichtungserklärung erforderlich. Den Link für die Terminvereinbarung erhalten Sie nach Antragstellung.

Quelle der Identitätsprüfung

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(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

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Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat.
Mögliche Ausprägungen:
  • STORK-QAA-Level-1: Authentifizierung mittels Benutzername / Passwort
  • STORK-QAA-Level-3: Authentifizierung mittels Zertifikat (ELSTER)
  • STORK-QAA-Level-4: Authentifizierung mittels Personalausweis oder eID
Zuständigkeit

Sollte Ihr Wohnort nicht in der Liste enthalten sein, ist das Landratsamt Rosenheim nicht für Ihren Antrag zuständig.

Sollte Ihr Wohnort nicht in der Liste enthalten sein, ist das Landratsamt Rosenheim nicht für Ihren Antrag zuständig.

Das Landratsamt Rosenheim ist für die Ausstellung der Verpflichtungserklärung nicht zuständig. In diesem Fall können Sie das Online-Formular nicht abschließen.

Hinweise

Ausschlussgründe

 

Sie können keine Verpflichtungserklärung abgeben, wenn:

  • Sie geschäftsunfähig sind (vgl. § 104 BGB),
  • Sie Sozialleistungen nach Sozialgesetzbuch II oder Sozialgesetzbuch XII beziehen (dazu zählen Grundsicherung für Arbeitssuchende und Sozialhilfe),
  • Sie Asylbewerber*in sind,
  • Ihr Aufenthalt im Bundegebiet nur geduldet ist oder
  • Ihr Aufenthaltsstatus aus sonstigen Gründen nicht gesichert ist.

Freiwilligkeit Ihrer Angaben

 

Die Angaben und Nachweise beruhen auf Freiwilligkeit. Bitte bedenken Sie: Ohne Angaben zur Bonität kann die Auslänerbehörde nicht bestätigen, dass der Lebensunterhalt des Gastes und der ggf. begleitenden Personen gesichert ist. Aus diesem Grund wird empfohlen, dieses Online-Formular möglichst umfassend und vollständig zu bearbeiten. Alle mit einem Stern * gekennzeichneten Felder müssen ausgefüllt werden.

Strafbarkeit von Falschangaben

 

Wenn Sie vorsätzlich falsche oder unvollständige Angaben machen, kann dies strafbar sein (vgl. § 95 des Aufenthaltsgesetzes - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe).

Verwaltungskosten (Gebühren und Auslagen)

 

Für die Anerkennung bzw. Bearbeitung einer Verpflichtungserklärung ist eine Gebühr in Höhe von 29,00 Euro zu zahlen (Rechtsgrundlagen: § 47 Abs. 1 Nr. 12 und § 49 Abs. 2 Aufenthaltsverordnung). Wenn ein Postversand gewünscht wird, entstehen zusätzliche Kosten (nur bei Online-Abgabe mit Online-Ausweisfunktion (eID) möglich). Die Zahlung erfolgt an die Ausländerbehörde.

 

Bitte beachten Sie: Die Bearbeitungsgebühr ensteht auch dann, wenn eine der zuvor genannten Ausschlussgründe vorliegt oder die finanzielle Leistungsfähigkeit nicht nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden konnte. Die Bezahlung der Verwaltungskosten erfolgt am Ende des Online-Formulars per ePayment. Der Prozess kann ohne Zahlung nicht abgeschlossen werden. Bevor Sie den Prozess abgeschlossen haben, können Sie ihn jederzeit abbrechen. In diesem Fall entstehen keine Verwaltungskosten.

Belehrung zum Umfang der Verpflichtungserklärung

Haftungsrisiko

 

Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung gehen Sie ein im Haftungsfall mitunter erhebliches finanzielles Risiko ein.

 

Bitte lesen Sie sich deshalb die nachfolgenden Beleherungen besonders sorgfältig durch und bestätigen Sie diese anschließend.

 

Umfang der eingegangenen Verpflichtungen

 

Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt Ihres Gastes / Ihrer Gäste einschließlich der Versorgung mit Wohnraum sowie der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden, z.B. Kosten für Ernährung, Bekleidung, Wohnraum (privat, im Hotel oder in einer durch einen öffentlich-rechtlichen Träger gestellten Unterkunft) sowie Kosten für Arzt, Medikamente, Krankenhaus, Pflegeheim oder sonstige medizinisch notwendige Behandlungen. Dies gilt auch, soweit die Aufwendungen auf einem gesetzlichen Anspruch des Gastes/der Gäste beruhen, im Gegensatz zu Aufwendungen, die auf einer Beitragsleistung beruhen. Aus den genannten Gründen empfiehlt sich der Abschluss einer Krankenversicherung. Sie haben als Erklärende oder Erklärender im Krankheitsfall auch für die Kosten aufzukommen, die nicht von einer Krankenkasse übernommen werden bzw. die über der Versicherungssumme der Krankenversicherung liegen. Das Vorliegen ausreichenden Krankenversicherungsschutzes wird unabhängig von der Abgabe einer Verpflichtungserklärung im Rahmen des Visumverfahrens geprüft und ist eine Voraussetzung für die Visumerteilung.

 

Die Verpflichtung umfasst auch die Kosten einer möglichen zwangsweisen Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung nach §§ 66, 67 des Aufenthaltsgesetzes. Derartige Abschiebungskosten sind z.B. Reisekosten (Fllugticket und/oder sonstige Transportkosten), evtl. Kosten einer Sicherheitsbegleitung sowie Kosten der Abschiebungshaft.

 

Belehrung zur Dauer der Verpflichtungserklärung und zur Vollstreckbarkeit

Haftungsrisiko

 

Mit der Abgabe einer Verpflichtungserklärung gehen Sie ähnlich einer Bürgin oder einem Bürgen, ein im Haftungsfall mitunter erhebliches finanzielles Risiko ein.

 

Bitte lesen Sie sich deshalb die nachfolgenden Beleherungen besonders sorgfältig durch und bestätigen Sie diese anschließend.

 

Dauer der eingegangenen Verpflichtungen

 

Die aus der Verpflichtungserklärung resultierende Verpflichtung erstreckt sich unabhängig von der Dauer des zugrundeliegenden Aufenthaltstitels auf den Aufenthaltszeitraum von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Einreise  oder bei sich bereits im Bundesgebiet aufhaltenden Gästen ab Erteilung des Aufenthaltstitels im Bundesgebiet und schließt auch Zeiträume eines möglichen illegalen Aufenthalts ein. 


Die Verpflichtung endet vor Ablauf von fünf Jahren mit dem Ende des vorgesehenen Gesamtaufenthalts oder wenn der ursprüngliche Aufenthaltszweck durch einen anderen ersetzt und dafür ein neuer Aufenthaltstitel erteilt wurde. Die Verpflichtung erlischt nicht  vor Ablauf des Zeitraums von fünf Jahren, wenn ein Asylverfahren angestrengt wird. 


Dies gilt auch dann, wenn das Asylverfahren mit der Asylanerkennung, der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft oder des subsidiären Schutzes positiv abgeschlossen bzw.  wenn ein Aufenthaltstitel nach Abschnitt 5 des Kapitels 2 des Aufenthaltsgesetzes erteilt wird.

 

Vollstreckbarkeit

 

Für die aufgewendeten öffentlichen Mittel besteht ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch. Dieser wird durch einen Leistungsbescheid geltend gemacht. Der Erstattungsanspruch kann durch Zwangsvollstreckung erfolgen.

 

Natürliche oder juristische Person
Gastgeber(in)

Sollte Ihr Wohnort nicht in der Liste enthalten sein, ist das Landratsamt Rosenheim nicht für Ihren Antrag zuständig.

Identität und Staatsangehörigkeit
Gastgebende Organisation

Sollte Ihr Wohnort nicht in der Liste enthalten sein, ist das Landratsamt Rosenheim nicht für Ihren Antrag zuständig.

Vertretungsberechtigte Person(en)
Bonität
Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit

Wie hoch waren Ihre monatlichen Einkünfte in den letzten 3 Monaten?

Angaben zum Arbeitsverhältnis
Einkommen aus anderen Einkunftsarten

Wie hoch waren Ihre monatlichen Einkünfte (kumuliert) in den letzten 3 Monaten?

Vermögen

Beispielsweise Sparbücher mit Sperrvermerk, Pfand, Sperrkonto

Finanzielle Verantwortung

Finanzielle Verantwortung für eine Person tragen Sie dann, wenn Sie für sie unterhaltspflichtig sind. Sie sind nicht unterhaltspflichtig, wenn sich eine Person vollständig durch die Einkünfte ihres eigenen Vermögens und den Ertrag ihrer eigenen Arbeit selbst unterhalten kann. Der Kreis der Unterhaltsempfänger umfasst insbesondere: Eheleute gemäß §§ 1360, 1360a, 1361 BGB, geschiedene, frühere Eheleute gemäß §§ 1569 - 1586a BGB sowie Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, beziehungsweise frühere Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner, Verwandte gemäß § 1601 BGB, zu denen Kinder, Großeltern, Enkelkinder und Kinder von nicht miteinander verheirateten Eltern gemäß §§ 1615a ff. BGB zählen. Hierzu zählen nicht: Stiefkinder, Pflegekinder, Geschwister, Schwiegereltern, sonstige Verschwägerte oder auch nicht unterhaltsberechtigte Verwandte.

Hinweis:

Wenn Ihre eigenen Einkünfte gering sind, kann sich die Angabe der Einkünfte der unterhaltsberechtigten Person positiv auf die Prüfung Ihrer Bonität auswirken (§ 850c Abs. 6 Zivilprozessordnung). Zu den eigenen Einkünften sind alle Einnahmen zu zählen, die die unterhaltsberechtigte Person aus unselbständiger oder selbständiger Arbeit in Ausbildung und Beruf, aus Renten, Pensionen, Zinserträgen oder Mieteinnahmen aus eigenen Immobilien, soweit diese nicht zur Erhaltung der Immobilien dienen, erzielt.

Datenschutz

Ihre Angabe zu den Einkünften der Person und deren Nachweis setzen immer voraus, dass die Person mit der Verarbeitung ihrer Daten einverstanden ist. Sonst dürfen Sie keine Angaben machen! Auch ein Kind muss einverstanden sein, wenn es den Zweck und die Reichweite der Verarbeitung seiner Daten verstehen kann. Kann das Kind dies nicht, so können Sie die Angabe machen und den Nachweis erbringen, wenn Sie die elterliche Sorge allein ausüben oder wenn auch das andere Elternteil einverstanden ist.

Person 1

Person 2

Person 3

Person 4

Person 5

Person 6

Person 7

Person 8

Person 9

Person 10

Sie haben mehr als 10 Personen angegeben. Bitte tragen Sie alle weiteren Personen über das "+ weitere Personen hinzufügen" hinzu.

Zahlungsklagen, Zwangsvollstreckungen
Wiederkehrende Ausgaben

Hinweis: Wiederkehrende Ausgaben sind Ausgaben für:

  • Lebensunterhalt (Essen)
  • Unterkunft (Miete)
  • Mobilität
  • Anschaffungen
  • Versicherungen
  • Schuldendienst (Kredit)
  • Mitgliedsbeiträge / Abonnements
Weitere Verpflichtungserklärungen
Finanzielle Leistungsfähigkeit
Jahresabschlüsse (der letzten beiden Jahre)

Alternative geeignete Prüfberichte, sofern vorhanden, sonstige aktuelle steuerliche Bescheinigungen des Finanzamts. Jahresbericht, soweit kein Jahresabschluss erstellt wird.

Einsatzfähiges Vermögen
Schuldnerverzeichnis
Solvenz und Unternehmensfortführung
Weitere Verpflichtungserklärungen
Angaben zum Gast (Grund Verpflichtungserklärung)
Angaben zum Gast (Personendaten)
Weitere Begleitpersonen

Hinweis: Es ist eine eigene Verpflichtungserklärung notwendig, wenn die Person nicht minderjährig oder ehelich mit dem Gast verbunden ist.

Sonstiges
Hinweise und Erklärungen
Unterschrift
Bezahlung
Verpflichtungserklärung
29,00€
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