gemäß § 33i Gewerbeordnung und § 24 Glücksspielstaatsvertrag
Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:
Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:
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Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Beantragen Sie bei Ihrer Wohnortgemeinde ein Führungszeugnis und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei Behörden in der Beleg-Art "OG". Beide Unterlagen werden nach Beantragung bei der Gemeinde vom Bundesamt für Justiz direkt an die angegebene Behörde gesendet.
Geben Sie daher bitte folgende Behörde als Empfänger an: Landratsamt Rosenheim, Sachgebiet 61, Wittelsbacherstr. 53, 83022 Rosenheim. Bitte lassen Sie den Verwendungszweck „Spielhallenerlaubnis“ eintragen.
Folgende Anlagen sind zwingend mit diesem Antrag einzureichen:
Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.
Es ist die Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion, authega-/ oder ELSTER-Zertifikat zulässig.
Es gibt zwei Möglichkeiten, sich mit der BayernID zu authentifizieren:
Sollten Sie nicht über ein BayernID-Konto verfügen können Sie hier das Online-Formular ohne Login ausfüllen.
(Im Einzelfall kann die zuständige Erlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen verlangen bzw. auf einzelne Unterlagen verzichten. Erkundigen Sie sich deshalb rechtzeitig.)
Bitte am PC mit der Maus und am Smartphone mit dem Finger unterschreiben.