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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe (§ 10 Abs. 5 WaffG)

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Es gibt folgendeMöglichkeiten, sich mit der BayernID zu authentifizieren:

  • mit Benutzername/Passwort

  • mit der Online-Ausweisfunktion

  • mit authega-/ELSTER-Zertifikat 

Online ausfüllen ohne Anmeldung

Hier können Sie das Online-Formular ohne Login ausfüllen und an uns übermitteln.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Angaben Antragsteller/in
Weitere Angaben
Begründung Antrag
Körperliche und geistige Mängel

z. B. schwere Formen von Sehschwächen - Angabe der Dioptrie links, rechts - Fahruntüchtigkeit, Nachtblindheit, Einäugigkeit, Hinverletzung, schwere Herz- und Kreislauferkrankungen, Zuckerkrankheiten, Anfallsleiden, Geisteskrankheit, Alkohol-, Arzneimittel- und Drogenmissbrauch, Schwerhörigkeit, Taubheit, Amputation, Lähmung usw.


Hinweis: Dieser Vorgang löst kostenpflichtiges Verwaltungshandeln aus. Die Gebührenliste finden Sie auf unserer Website.

Bitte am PC mit der Maus und am Smartphone mit dem Finger unterschreiben.

Landratsamt Rosenheim

Wittelsbacherstraße 53

83022 Rosenheim

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