Antrag auf Ausstellung einer Sachkundebescheinigung

 

Art. 7 Abs. 2 VO (EG) 1099/2009

Hinweis zu ergänzende Unterlagen:

 

Im Rahmen der Antragsstellung sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Sachkundenachweis (Nachweis über Sachkundelehrgang oder über eine gleichwertige Qualifikation)
  • Passfoto (nachträglich im Original vorlegen/zusenden)

Die Unterlagen können am Ende des Formulars hochgeladen werden.

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Online ausfüllen ohne Anmeldung

Hier können Sie das Online-Formular ohne Login ausfüllen und an uns übermitteln.

Ihre persönlichen Daten
Tätigkeit, Tierart, Art von Geräten

Betäubung Schwein:

Betäubung Rind:

Betäubung Schafe/Ziegen:

Betäubung Pferd:

Betäubung Geflügel:

Betäubung Kaninchen:

Betäubung Gatterwild:

Betäubung sonstige Tierart:

Betrieb

Anschrift des Betriebs, in welchem betäubt und geschlachtet wird:

Sachkunde

Bitte lassen Sie uns ein Passfoto im Original zukommen: 

 

Landratsamt Rosenheim

Verbraucherschutz, FQA, Betreuungsstelle

z. Hd. Frau Ganslmaier

Wittelsbacherstraße 53

83022 Rosenheim 

 

Bitte beachten Sie, dass das Passfoto mit Namen und Geburtsdatum beschriftet ist.