Meldepflicht gem. § 47 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII

(i. V. m. § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr.1 SGB VIII) Personaländerungen

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

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Austritt oder Ausfall (Angabe des voraussichtlichen Zeitraums) der Betreuungskraft:
z. B. Kündigung / Krankheit / Beschäftigungsverbot / Beurlaubung


Eintritt
z. B. Neueinstellung / vorübergehende Ersatzkraft / Beendigung der Elternzeit


Einrichtungsleitungswechsel
z. B. Kündigung / Krankheit / Beschäftigungsverbot / Beurlaubung


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