- Antrag auf interdisziplinäre Frühförderung -
Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:
Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:
Datenschutzerklärung jetzt aufrufen
Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!
Hier können Sie das Merkblatt zur Eingliederung herunterladen.
Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.
Es ist die Authentifizierung per Online-Ausweisfunktion, authega-/ oder ELSTER-Zertifikat zulässig.
Es gibt zwei Möglichkeiten, sich mit der BayernID zu authentifizieren:
Sollten Sie nicht über ein Organisationskonto verfügen können Sie hier das Online-Formular ohne Login ausfüllen.
Sie müssen das Formular nach dem Ausfüllen ausdrucken, unterschreiben und an die Behörde senden (Post, Mail, Fax).
Hinweise nach § 67a Abs. 3 SGB X
Die Angaben sind erforderlich, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Gewährung von Sozialleistungen vorliegen (§ 60 Abs. 1 SGB I). Bei fehlender Mitwirkung kann ohne weitere Ermittlungen die Leistung bis zur Nachholung ganz oder teilweise versagt oder entzogen werden (§ 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I). Die Daten werden für statistische Zwecke verwendet (§§ 121 - 128 SGB XII).
Bitte am PC mit der Maus und am Smartphone mit dem Finger unterschreiben.