Ab 11. Klasse Familienbelastungsgrenze (Eigenleistung) von 440,- € im Schuljahr. Dieser Betrag entfällt bei Familien, die für 3 oder mehr Kinder Kindergeld oder Unterhaltsleistung nach SGB XII beziehen. (Nachweise beilegen, die den Bezug der Leistungen im Monat August für das folgende Schuljahr bestätigen.)