Antrag auf Fahrtkosten-Erstattung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

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Hinweise zur Einreichung


Allgemeine Hinweise:


Für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Gymnasien, Berufsfachschulen (ohne Berufsfachschulen in Teilzeitform) und Wirtschaftsschulen ab Jahrgangsstufe 11, für Schüler an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Fachoberschulen und Berufsoberschulen sowie für Schüler im Teilzeitunterricht an öffentlichen und staatlich anerkannten privaten Berufsschulen erstattet der Aufgabenträger die Kosten der notwendigen Beförderung, soweit die nachgewiesenen vom Unterhaltsleistenden aufgewendeten Gesamtkosten der Beförderung eine Familienbelastungsgrenze (Eigenanteil) von 320,00 € pro Schüler, max. 490,00 € pro Familie je Schuljahr übersteigen. Die aufgewendeten Kosten der notwendigen Beförderung werden in voller Höhe bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres erstattet, wenn im August vor Schuljahresbeginn: 

 

  • ein Unterhaltsleistender für drei oder mehr Kinder Anspruch auf Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen hat oder
  • ein Unterhaltsleistender oder der/die Schüler/in Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII), Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld nach SGB II hat
  • Ebenfalls bei Schülern, die aufgrund einer dauernden Behinderung auf eine Beförderung angewiesen sind.

Benötigte Unterlagen:

  • Nachweis Erwerb digitaler Fahrschein (z. B. Screenshot der Zahlungsnachweise, der mit dem Schüler/der Schülerin in Verbindung gebracht werden kann)
  • Bestätigung über den Schulbesuch bzw. Praktikum bezogen auf das Schuljahr (bitte im weiteren Formular hochladen)

Die Kostenerstattung erfolgt auf Antrag gegen Vorlage insbesondere der entsprechenden Fahrausweise; der Antrag ist bis spätestens 31. Oktober für das vorangegangene Schuljahr zu stellen.
Es werden nur die Fahrkarten zum jeweils günstigsten Tarif erstattet. 


Das Landratsamt Rosenheim geht davon aus, dass sämtliche von Ihnen eingereichten elektronischen Nachweise dem Original entsprechen und nicht verändert oder manipuliert wurden. Bei Manipulation oder Unechtheit hat das Landratsamt Rosenheim das Recht, Ihre Anliegen zu Ihrem Nachteil rückwirkend anders zu entscheiden. Bitte bewahren Sie die Originalunterlagen auf, da das Landratsamt Rosenheim im Zweifelsfall (Unlesbarkeit, Zweifel an Echtheit des Belegs) die Originalbelege anfordern kann.
 

Angaben zur Schülerin / zum Schüler

Anträge von Geschwistern bitte zusammen einreichen! Dafür bitte auf "weitere hinzufügen" klicken.

Ab 11. Klasse Familienbelastungsgrenze (Eigenleistung) von 440,- € im Schuljahr. Dieser Betrag entfällt bei Familien, die für 3 oder mehr Kinder Kindergeld oder Unterhaltsleistung nach SGB XII beziehen. (Nachweise beilegen, die den Bezug der Leistungen im Monat August für das folgende Schuljahr bestätigen.)

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