Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:
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Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!
Bitte beachten Sie, dass für die Zahlung der Unfallversicherung das erstbelegende Jugendamt zuständig ist, d. h. die Leistungen werden von dem Jugendamt gewährt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind wohnt, das Sie bereits am Längsten betreuen.
Bitte geben Sie das Tagespflegekind an. Maßgebend ist das Datum des Betreuungsbeginns.