Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:
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Für die Probenahme zur Trinkwasseruntersuchung nach Trinkwasserverordnung werden der Ursprung (Quelle/Brunnen) und eine häufig genutzte Endabnahmestelle im Gebäude mit Wasserhahn benötigt.