Erhebungsbogen und 5-jährliche Selbstauskunft zur Erfassung von Trinkwasserkleinanlagen (Einzelwasserversorger und Kleinstanlage)

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

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Ansprechperson
Standort der Anlage
Allgemeine Angaben

Für die Probenahme zur Trinkwasseruntersuchung nach Trinkwasserverordnung werden der Ursprung (Quelle/Brunnen) und eine häufig genutzte Endabnahmestelle im Gebäude mit Wasserhahn benötigt.

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