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Antrag auf Genehmigung zur Umwandlung von Dauergrünland und Dauergrünlandbrachen

 

gemäß Art. 3 Abs. 5 Sätze 1 und 2 Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) (ggf. i.V.m. § 67 Abs. 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)

Ihre Daten
Antrag
Anlagen

Hinweis zur Antragstellung

 

Leiten Sie einen konventionell wirtschaftenden Betrieb?

 

Ja? 

Bitte wenden Sie sich bezüglich der Antragstellung an das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF)

 

Nein? 

Biologisch wirtschaftende Betriebe, Kleinerzeuger und sonstige Grundeigentümer/innen können dieses Online-Antragsformular verwenden. 

Hinweis zu ergänzende Unterlagen:

 

Im Rahmen der Antragsstellung sind folgende Nachweise erforderlich:

  • Auszug aus dem Flächen- und Nutzungsnachweis (FNN) des aktuellen Mehrfachantrags für die Umwandlung/Neuanlagefläche (Kurz-FNN)
  • Auszug aus der Digitalen Feldstückskarte (FeKa) oder die Karte des FNN im Falle von Teilflächen
  • Zusätzlich bei dem Antrag auf Genehmigung einer Umwandlung von nicht umweltsensiblem Dauergrünland in Ackerland oder Dauerkulturen (DGU):
    • Bereitschaftserklärung des anderen Bewirtschafters zur Neuanlage von Dauergrünland

    • Zustimmung des Eigentümers zur Neuanlage von Dauergrünland

  • Zusätzlich bei dem Antrag auf Genehmigung einer Umwandlung von Dauergrünland in eine nichtlandwirtschaftliche Fläche (NLF):

    • Kopie des Genehmigungsbescheids im Falle genehmigungspflichtiger Vorhaben (z. B. Baumaßnahme)

Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, haben Sie die Möglichkeit die Nachweise direkt online am Ende des Formulars zu übermitteln (max. Dateigröße pro Upload 2,5 MB). Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Anlagen per Post an das Landratsamt Rosenheim zu senden.

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Es gibt folgende Möglichkeiten, sich mit der BayernID zu authentifizieren:

  • mit Benutzername/Passwort
  • mit der Online-Ausweisfunktion
  • mit authega-/ELSTER-Zertifkat 
Online ausfüllen ohne Anmeldung

Hier können Sie das Online-Formular ohne Login ausfüllen und an uns übermitteln.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Daten Antragsteller/in

10-stellig z. B. 1871523784

Daten des Unternehmens/der Firma:

Antrag auf Ausnahme/Genehmigung einer Umwandlung von nicht umweltsensiblem Dauergrünland in Ackerland oder Dauerkulturen (DGU)

Ich beantrage hiermit für die nachstehend aufgeführten Flächen (siehe Nr. 1 dieses Formulars)  eine Ausnahme zur Umwandlung von Dauergrünland/ Dauergrünlandbrachen gemäß Art. 3 Abs. 5 Satz 1 BayNatSchG (DGU).

Mir ist bekannt, dass die Umwandlung der Dauergrünlandflächen erst nach Erteilung der Genehmigung/en erfolgen darf.

1. Dauergrünlandflächen, die nach erteilten Genehmigungen in Ackerland (AL) oder Dauerkulturen (DK) umgewandelt werden sollen:

Bitte tragen Sie hier die 10-stellige Nummer ein.

Falls nur Teilflächen umgewandelt werden sollen: Die Abgrenzung ist deutlich sichtbar in einen Kartenauszug einzuzeichnen und als Anlage beizufügen.

Angabe des Codes einer bestehenden Agrarumweltmaßnahme (AUM): z. B. B20.

2. Flächen, auf denen im Gegenzug die Neuanlage von auf Dauer angelegtem Grünland vorgenommen werden soll:

Bitte tragen Sie hier die 10-stellige Nummer ein.

Falls nur Teilflächen eingesät werden sollen: Die Abgrenzung ist deutlich sichtbar in einen Kartenauszug einzuzeichnen und als Anlage beizufügen.

Angabe des Codes einer bestehenden Agrarumweltmaßnahme (AUM): z. B. B20.

Die Fläche der Einsaat muss mindestens genauso groß sein, wie die des Umbruchs (siehe Gesamtfläche bei 1.)

Hinweise

  • Die Flächen, auf denen die Neuanlage von auf Dauer angelegtem Grünland vorgenommen werden soll, sind mindestens fünf aufeinander folgende Jahre ab dem Zeitpunkt der Neuanlage als Dauergrünland zu nutzen.

  • Um den naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleich der durch die Umwandlung entstehenden Beeinträchtigung erbringen zu können, soll die für die Neuanlage vorgesehenen Ausgleichsflächen im gleichen Naturraum (Naturraum-Haupteinheit nach Ssymank) wie die jeweils zur Umwandlung vorgesehene Fläche liegen.

  • Der Flächenumfang der Ausgleichsfläche(n) muss im Regelfall mindestens so groß sein, wie der Flächenumfang der Umwandlungsfläche(n).

  • Die Ausgleichsfläche ist spätestens einen Monat nach dem Beginn der Umwandlung anzulegen.

  • Die Umwandlung hat evtl. förderrechtliche Auswirkungen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Antrag auf Ausnahme/Genehmigung einer Umwandlung von nicht umweltsensiblem Dauergrünland zur Grünlanderneuerung durch Umpflügen (GLE)

Ich beantrage hiermit für die nachstehend aufgeführten Flächen eine Ausnahme zur Umwandlung von Dauergrünland/ Dauergrünlandbrachen gemäß Art. 3 Abs. 5 Satz 1 BayNatSchG (ggf. i.V.m. Art. 3 Abs. 5 Satz 2 BayNatSchG) im Sinne einer Grünlanderneuerung durch Umpflügen (GLE).

 

Mir ist bekannt, dass die Umwandlung der Dauergrünlandflächen erst nach Erteilung der Genehmigung/en erfolgen darf.

Dauergrünlandflächen, die nach erteilter Genehmigung zur Grünlanderneuerung durch Umpflügen umgewandelt werden sollen:

Bitte tragen Sie hier die 10-stellige Nummer ein.

Falls nur Teilflächen umgewandelt werden sollen: Die Abgrenzung ist deutlich sichtbar in einen Kartenauszug einzuzeichnen und als Anlage beizufügen.

Angabe des Codes einer bestehenden Agrarumweltmaßnahme (AUM): z. B. B20.

Hinweise

  • Die Flächen, auf denen eine Grünlanderneuerung durch Umpflügen (oder ähnliche Verfahren) durchgeführt werden soll, sind mindestens fünf aufeinander folgende Jahre ab dem Endtermin der folgenden Mehrfachantragstellung (i.d.R. der 15. Mai eines jeden Jahres) als Dauergrünland zu nutzen (ohne Mehrfachantragstellung fünf Jahre ab Wiedereinsaat).

  • Die Wiedereinsaat hat unmittelbar nach dem Umbruch zu erfolgen.

  • Die Grünlanderneuerung hat evtl. förderrechtliche Auswirkungen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Antrag auf Genehmigung einer Umwandlung von Dauergrünland in eine nichtlandwirtschaftliche Fläche (NLF)

Ich beantrage hiermit für die nachstehend aufgeführten Flächen eine Ausnahme zur Umwandlung von Dauergrünland/ Dauergrünlandbrachen gemäß Art. 3 Abs. 5 Satz 1 Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) in eine nichtlandwirtschaftliche Fläche (NLF).

 

Mir ist bekannt, dass die Umwandlung der Dauergrünlandflächen erst nach Erteilung der Genehmigung/en erfolgen darf.

1. Dauergrünlandflächen, die nach erteilter Genehmigung in nichtlandwirtschaftliche Flächen umgewandelt werden sollen:

Bitte tragen Sie hier die 10-stellige Nummer ein.

Falls nur Teilflächen umgewandelt werden sollen: Die Abgrenzung ist deutlich sichtbar in einen Kartenauszug einzuzeichnen und als Anlage beizufügen.

Nicht umweltsensibles DG: Es handelt sich dabei nach § 15 Direktzahlungen-Durchführungsgesetz um Dauergrünland außerhalb von Flora-Fauna-Habitat-Gebieten (FFH-Gebieten), sowie DG in FFH-Gebieten, das nach dem 1. Januar 2015 neu entstanden ist

Angabe des Codes einer bestehenden Agrarumweltmaßnahme (AUM): z. B. B20.

Hinweise:

  • Bitte übermitteln Sie im Zusammenhang mit der Umwandlung stehende Unterlagen (z.B. Baugenehmigungen, Betriebsaufgaben, Flächenabgaben), um die Bearbeitungsdauer zu verkürzen.

  • Andere naturschutzrechtliche Vorgaben (z.B. Biotopschutz, Schutz von z.B. Feldgehölzen oder Hecken sowie der Artenschutz) bleiben auf den Umwandlungsflächen bestehen.

  • Die Umwandlung hat evtl. förderrechtliche Auswirkungen. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

2. Falls es sich unter 1. um umweltsensibles Dauergrünland handelt, begründe ich den Antrag auf Aufhebung der Bestimmung als umweltsensibel wie folgt:

Anlagen

Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, haben Sie die Möglichkeit unten aufgelistete Anlagen direkt online an die untere Naturschutzbehörde zu übermitteln. Haken Sie hierzu bitte die entsprechenden Anlagen an.

 

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, die Anlagen per Post zu senden:

 

Landratsamt Rosenheim

- untere Naturschutzbehörde (SG 33) - 

Postfach 10 04 65

83004 Rosenheim

Platzhalter CSV

Landratsamt Rosenheim

Wittelsbacherstraße 53

83022 Rosenheim

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