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naturschutz@lra-rosenheim.de

Meldebogen Biber-Totfund

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Anmeldung mit dem Bürgerkonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Es gibt folgende Möglichkeiten, sich mit der BayernID zu authentifizieren:

  • mit Benutzername/Passwort
  • mit der Online-Ausweisfunktion
  • authega-Zertifikat / ELSTER-Zertifikat
Online ausfüllen ohne Anmeldung

Hier können Sie das Online-Formular ohne Login ausfüllen und online an uns übermitteln.

Formular herunterladen

Hier können Sie das Formular herunterladen, händisch ausfüllen und uns per Post zukommen lassen.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Ihre persönlichen Daten
Ereignis

Hinweis zu tot oder schwer verletzt aufgefundenen Biber:

 

Der Biber (Castor fiber) ist eine streng geschützte Tierart und unterliegt dem Artenschutzrecht (nicht dem Jagdrecht, kein jagdbares Wild). 

 

Es besteht kein dauerhaftes Aneignungsrecht für den/die Finder/in oder Jäger/in. 

 

Eine Bergung des Tierkörpers zur Entsorgung ist zulässig mit entsprechender Meldung an die Naturschutzbehörde. Ein offensichtlich schwer verletzt aufgefundener Biber darf durch die Polizei oder einen Jagdausübungsberechtigte/n sofort von seinem Leiden erlöst werden (Tierschutzrecht). Eine Präparationsgenehmigung für den Tierkörper könnte im Ausnahmefall für nachgewiesene Lehrzwecke für Bildungseinrichtungen beim Landratsamt Rosenheim, untere Naturschutzbehörde, beantragt werden. Eine Präparation zu privaten Zwecken ist nicht zulässig.

 

Angaben zum Fundort
Angaben zur Ursache
Angaben zum genehmigten Fang/Tötung
Abgabeort

Weiteres Vorgehen

 

Nach dem Absenden wird Ihr Antrag an die untere Naturschutzbehörde zur Bearbeitung übermittelt. 

Landratsamt Rosenheim

Wittelsbacherstraße 53

83022 Rosenheim

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