Antrag auf Namensänderung

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

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Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Bitte lesen Sie sich das Merkblatt zum Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung vor Absendung des Antrages durch. 

Im Regelfall werden folgende Unterlagen bzw. Anlagen benötigt:

  1. Nachweis zur Staatsangehörigkeit (Rechtsstellung aller im Antrag erfassten Personen) zum Beispiel
    • insbesondere aktuelle Bescheinigung der Meldebehörde
    • Personalausweis oder Reisepass
    • Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher
    • Reiseausweis (über die Rechtsstellung als Staatenloser oder Flüchtling)
       
  2. Nachweis zum Wohnsitz zum Beispiel
    • Bescheinigung der Meldebehörde (der Hauptwohnung)
    • Angaben über den Wohnsitz bzw. Aufenthalt oder gewerbliche Niederlassung in den letzten 5 Jahren
       
  3. Unterlagen zum Personenstand zum Beispiel
    • aktuell beglaubigter Geburtsregisterausdruck (aller Personen, deren Name geändert werden soll)
    • aktueller beglaubigter Eheregisterausdruck
    • aktueller beglaubigter Lebenspartnerschaftsregisterausdruck
    • kirchliche oder andere beweiskräftigte Bescheinigung
    • Ausländische Urkunden in Kopie ggf. mit Übersetzung
       
  4. für alle Antragsteller ab dem 14. Lebensjahr: aktuelles Führungszeugnis (Belegart 0) 
     
  5. bei Antragstellung durch Betreuer oder Vormund: Genehmigung des Familiengerichts 
     
  6. bei beschränkt geschäftsfähigen Personen über 16 Jahre: Familiengerichtliche Anhörung
     
  7. ggf. sind weitere Unterlagen erforderlich, insbesondere Sorgerechtsnachweis

Hier können Sie den Antrag als PDF herunterladen, sollten Sie den Onlineantrag nicht ausfüllen können. 

Änderung des / der Vornamen(s)

Hiermit wird beantragt,


I. Angaben zur Person, deren Vorname(n) geändert werden soll(en)

Bei Geburt außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes ist nach einer Beurkundung beim Standesamt I in Berlin zu fragen.



III. Beteiligte(r)

Änderung des Familiennamens

Hiermit wird beantragt,


I. Angaben zur Person, deren Familienname geändert werden soll

Bei Geburt außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes ist nach einer Beurkundung beim Standesamt I in Berlin zu fragen.


II. Ehegatte(in) / Lebenspartner(in)

Bei Geburt außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes ist nach einer Beurkundung beim Standesamt I in Berlin zu fragen.


III. Minderjährige Kinder (auch solche, deren Namen nicht geändert werden sollen)

Bei Geburt außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes ist nach einer Beurkundung beim Standesamt I in Berlin zu fragen.



V. Beteiligte(r)

Bitte am PC mit der Maus und am Smartphone mit dem Finger unterschreiben.

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