Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:
Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:
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Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!
Bitte lesen Sie sich das Merkblatt zum Antrag auf öffentlich-rechtliche Namensänderung vor Absendung des Antrages durch.
Im Regelfall werden folgende Unterlagen bzw. Anlagen benötigt:
Hier können Sie den Antrag als PDF herunterladen, sollten Sie den Onlineantrag nicht ausfüllen können.
Hiermit wird beantragt,
Bei Geburt außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes ist nach einer Beurkundung beim Standesamt I in Berlin zu fragen.
Bitte am PC mit der Maus und am Smartphone mit dem Finger unterschreiben.