Antrag auf Unterstützungsmöglichkeiten der
Rosenheimer Aktion für das Leben e. V. in Fällen des § 53 Nr. 2 AO

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Antragsteller
Ehepartner / Lebensgefährte
Kinder
Wirtschaftliche Verhältnisse

Einnahmen monatlich

Antragsteller

Ehepartner / Lebensgefährte / im Haushalt lebende Personen


Ausgaben monatlich

Antragsteller

Ehepartner / Lebensgefährte / im Haushalt lebende Personen


Schuldenaufstellung

Seit Januar 2025 liegt das Kindergeld in Deutschland bei:  255 Euro monatlich pro Kind.

 

Unterhaltsvorschuss

Januar 2025: für Kinder bis zu 5 Jahren: 227 Euro monatlich, für Kinder von 6 Jahren bis 11 Jahren: 299 Euro monatlich, für Kinder von 12 Jahren bis 17 Jahren: 394 Euro monatlich.

 

Wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Der Kinderzuschlag beträgt ab 1. Januar 2025 pro Kind bis zu 297 Euro im Monat, abhängig von der Situation Ihrer Familie. Darin ist der Sofortzuschlag von monatlich 25 Euro je Kind enthalten..

 

Vollmacht und Datenschutzerklärung nach Artikel 6 bis 20 DSGVO

Hiermit bevollmächtige ich den Verein „ROSENHEIMER AKTION für das Leben e. V.“, alle zur Beurteilung meiner Situation, meiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse erforderlichen Angaben, bei sämtlichen zuständigen Stellen und Behörden und sonstigen dritten Personen bzw. Ämtern, Behörden und Stellen einzuholen. Die Vollmacht umfasst auch die Berechtigung, Unterlagen an den Verein herauszugeben – bzw. ermächtigt den Verein, wenn notwendig, weiter zu leiten.

 

Gleichzeitig entbinde ich hiermit dritte Personen, privat und in Ämtern und Behörden, von der mir gegenüberbestehenden Verschwiegenheitspflicht. Diese Vollmacht berechtigt vor allem die Bundesagentur für Arbeit, die Jobcenter Stadt und Landkreis Rosenheim, Sozialämter, Jugendamt, soziale Verbände und Einrichtungen die Bewilligungsbescheide über Arbeitslosengeld I und II und die Einkommensnachweise, welche die Grundlage für die sozialen Leistungen sind, in Kopien herauszugeben, sowie Auskunft zu erteilen bzw. notwendige Unterlagen zu erteilen.

 

Ich stimme der notwendigen personenbezogenen Datenerhebung und der Speicherung der Daten nach Artikel 13 DSGVO zur Bearbeitung zu. Die Angaben sind für den Antrag und eine weitere Bearbeitung notwendig. Ohne die unterschriebene Einwilligung werden die Daten nicht an Dritte weitergegeben. Sie bekommen Auskunft, welche Daten über Sie gespeichert sind und Sie haben das Recht auf eine Berichtigung oder auch Löschung. Es gelten die allgemeinen Aufbewahrungsfristen.

Sie sind für den Antrag bei der Rosenheimer Aktion für das Leben e.V. verpflichtet, Ihre Daten anzugeben, damit Ihr Antrag bearbeitet werden kann. Auf eine Übermittlung in ein Drittland wird im Einzelfall hingewiesen.

Bitte am PC mit der Maus und am Smartphone mit dem Finger unterschreiben.

all fields marked with a (*) are required and must be filled out