Antrag auf Unterhaltsvorschuss

Hinweis auf zwingend benötigte Unterlagen

Wir empfehlen vor dem Ausfüllen des Antrags folgende Unterlagen bereit zu halten:

 

  • Geburtsurkunde / Vaterschaftsfeststellung des Kindes
  • Meldebescheinigung der/des Antragstellerin/Antragstellers und des Kindes, sofern ein Sperrvermerk im Melderegister eingetragen ist
  • Kopie des Personalausweises der/des Antragstellerin/Antragstellers
  • Nachweis über SGB II Bezug (Bescheid des Jobcenters), wenn vorhanden
  • Unterhaltstitel / Unterhaltsurkunde, wenn vorhanden
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen
  • Aufenthaltserlaubnisse der / des Antragstellerin/Antragstellers und des Kindes, wenn vorhanden
  • Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung der Mutter zur Anerkennung
  • Schul-/ Studien-/ Ausbildungsbescheinigung des Kindes (ab 15 Jahren)
  • Einkommensnachweis des Kindes
  • Sterbeurkunde des anderen Elternteils
  • Scheidungsurteil, wenn vorhanden
  • Nachweis über Bemühungen eines Rechtsanwalts / Beistands, wenn vorhanden

Das Formular kann nur abgeschickt werden, sofern die entsprechende/n Unterlage/n am Ende des Formulars hochgeladen wurde/n.
(Format: Die Upload-Größe sollte die max. Größe: 5 MB nicht überschreiten)

Merkblatt UVG

 

Das Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) gibt einen Überblick über die wesentlichen Bestimmungen des UVGs und weist auf die Mitwirkungs- und Anzeigepflichten hin. 

 

Bitte lesen Sie es sich sorgfältig durch. Bei Rückfragen nehmen Sie bitte mit Ihrem zuständigen Ansprechpartner der Unterhaltsvorschussstelle Kontakt auf.

Mitteilungs- und Mitwirkungspflichten

 

Ich verpflichte mich, nach der Antragstellung alle Änderungen der Unterhaltsvorschussstelle unverzüglich anzuzeigen, die für die Leistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG) von Bedeutung sind.

Dies sind insbesondere:

  • wenn ich heirate oder eine Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz eingehe
  • wenn ich mit dem anderen Elternteil des Kindes zusammenziehe
  • wenn das Kind nicht mehr oder nicht mehr im erforderlichen Umfang in meinem Haushalt lebt
  • wenn ich bzw. wir an einen anderen Ort verziehen (auch ins Ausland)
  • wenn ich einer Erwerbstätigkeit nachgehe
  • wenn sich der Betreuungsumfang des Kindes durch den anderen Elternteil nicht nur geringfügig erhöht
  • wenn ein weiteres gemeinsames Kind zum anderen Elternteil zieht
  • wenn der Bedarf des Kindes durch Leistungen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) gedeckt wird
  • wenn die Vaterschaft zu dem Kind festgesellt wird
  • wenn der andere Elternteil für das Kind Unterhalt zahlt oder wenn der Unterhalt gepfändet wird
  • wenn für das Kind ein Unterhaltstitel geschaffen wurde
  • wenn ich den bisher unbekannten Aufenthalt des anderen Elternteils erfahre
  • wenn für das Kind Halbwaisenrente beantragt oder gewährt wird
  • wenn das anspruchsberechtigte Kind oder der andere Elternteil verstorben ist
  • wenn für das Kind Kindergeld beantragt wird / bewilligt wurde / gezahlt wird
  • wenn für das Kind kein Kindergeld mehr gezahlt wird
  • wenn das Kind keine allgemeinbildende Schule mehr besucht
  • wenn das Kind eine Berufsausbildung beginnt
  • wenn das Kind keine allgemeinbildende Schule mehr besucht und Änderungen beim Einkommen und Vermögen des Kindes eintreten

Mir ist bekannt, dass vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung obiger Mitwirkungspflichten zu einer Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 10 UVG führen und mit Bußgeld geahndet werden kann und in schwerwiegenden Fällen den Tatbestand des Betruges im Sinne des Strafgesetzbuches erfüllen kann.

 

Solange die Vaterschaft zu meinem Kind nicht festgestellt ist, bin ich verpflichtet, Auskünfte zur Feststellung der Vaterschaft zu erteilen.

 

Weiterhin bin ich verpflichtet, Anhaltspunkte oder Angaben über das Einkommen und Vermögen des anderen Elternteils mitzuteilen und mir vorliegende Unterlagen aus denen diese Anhaltspunkte oder Angaben hervorgehen, der UV-Stelle vorzulegen.

 

Mir ist bekannt, dass kein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen besteht, wenn ich meinen Mitwirkungspflichten nicht nachkomme.

Ich erteile der UV-Stelle die Erlaubnis, Auskünfte, die für die UV-Sachbearbeitung erforderlich sind und die der Beistand oder Vormund im Rahmen seiner Tätigkeit erworben hat bzw. erwirbt, einzuholen.

Datenschutzhinweise

 

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die UV-Stelle

 

I. Einwilligung zur Datenweitergabe durch die UV-Stelle an das Jobcenter

 

Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten und die meines Kindes, die ich der UV-Stelle von mir zur Verfügung gestellt habe, durch die UV-Stelle an das Jobcenter weitergegeben werden. Weiterhin willige ich ein, dass die UV-Stelle von mir vorgelegte Unterlagen und von mir angegebene Informationen zum Unterhalt bzw. zur unterhaltsverpflichteten Person, an das Jobcenter weitergibt. Dies entbindet mich nicht von meiner eigenen Informationspflicht gegenüber dem Jobcenter.

 

II. Gesonderte Einwilligung zur Weitergabe besonderer Kategorien personen- bezogener Daten durch die UV-Stelle an das Jobcenter

 

Hiermit willige ich darin ein, dass die Fachkraft der UV-Stelle meine besonderen personenbezogenen Daten und die meines Kindes, insbesondere genetische Daten, Gesundheitsdaten und sonstige nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO besonders geschützten Daten, an das Jobcenter weitergibt, soweit dies für den unter I. genannten Zweck erforderlich ist.

 

III. Freiwilligkeit der Einwilligungen und Widerrufsmöglichkeit

 

Das Erklären der Einwilligungen geschieht auf freiwilliger Basis. Insbesondere ist mir bekannt, dass der Bezug von UV-Leistungen unabhängig von der Abgabe von Einwilligungserklärungen ist und ich jede Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Den Widerruf kann ich schriftlich an das Landratsamt Rosenheim, Kreisjugendamt, UV-Stelle, Wittelsbacherstr. 53. 83022 Rosenheim richten. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf stattgefundenen Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.

Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die UV-Stelle

 

I. Einwilligung zur Datenweitergabe durch die UV-Stelle an die Beistandschaft

 

Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten und die meines Kindes, die ich der UV-Stelle von mir zur Verfügung gestellt habe, durch die UV-Stelle an den Beistand/die Beiständin weitergegeben werden. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich zur Berechnung und zur Geltendmachung der Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils betreffend Kindesunterhalt. Weiterhin willige ich ein, dass die UV-Stelle von mir vorgelegte Unterlagen und von mir angegebene Informationen zum Unterhalt bzw. zur unterhaltsverpflichteten Person, an den Beistand/die Beiständin meines Kindes weitergibt. Dies entbindet mich nicht von meiner eigenen Informationspflicht gegenüber dem Beistand/der Beiständin.

 

II. Gesonderte Einwilligung zur Weitergabe besonderer Kategorien personen- bezogener Daten durch die UV-Stelle an den Beistand/die Beiständin des Kindes

 

Hiermit willige ich darin ein, dass die Fachkraft der UV-Stelle meine besonderen personenbezogenen Daten und die meines Kindes, insbesondere genetische Daten, Gesundheitsdaten und sonstige nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO besonders geschützten Daten, an den Beistand/die Beiständin meines Kindes weitergibt, soweit dies für den unter I. genannten Zweck erforderlich ist.

 

III. Freiwilligkeit der Einwilligungen und Widerrufsmöglichkeit

 

Das Erklären der Einwilligungen geschieht auf freiwilliger Basis. Insbesondere ist mir bekannt, dass der Bezug von UV-Leistungen unabhängig von der Abgabe von Einwilligungserklärungen ist und ich jede Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Den Widerruf kann ich schriftlich an das Landratsamt Rosenheim, Kreisjugendamt, UV-Stelle, Wittelsbacherstr. 53. 83022 Rosenheim richten. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf stattgefundenen Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.

Anmeldung mit Bürgerkonto/Organisationskonto

Wenn Sie auf die Schaltfläche "Bürgerkonto Login" klicken, haben Sie die Möglichkeit, sich über Ihr Bürgerkonto anzumelden bzw. sich dort zunächst zu registrieren. Das Formular wird mit den von Ihnen im Bürgerkonto hinterlegten Daten automatisch vorbefüllt.

Voraussetzungen

Personalausweis mit freigeschalteter PIN,

Lesegerät, bzw. Smartphone mit NFC

Hinweis:

Ersetzt das Anschreiben per Brief und Unterschrift.

Weiter ohne Anmeldung

Sollten Sie nicht über ein Bürgerkonto verfügen können Sie uns trotzdem alle erforderlichen Daten zur Prüfung übermitteln.

Voraussetzung

gültige Mailadresse

Hinweise

Dieser Kommunikationsweg erfüllt nicht die Schriftformerfordernis. Beachten Sie bitte, dass Sie das ausgefüllte Formular ausdrucken und unterschreiben müssen. Dann bitte per Post oder Fax an das Landratsamt senden.

Enthält das Vertrauensnivau auf dessen Grundlage die Authentifizierung stattgefunden hat. Wird unter anderem genutzt um die Fieldsets mit den Bürgerkontodaten entsprechend zu kennzeichnen und dem Sachbearbeiter das zu grunde liegende Vertrauensnivau auf einen Blick anzuzeigen

Quelle der Identitätsprüfung

(Mögliche Werte sind: eIDAS, eID, Smart-eID, Authega, Elster, Benutzername oder FINK)

Dient einer näheren Differenzierung über das Vertrauensniveau hinaus, um zu Ermitteln welcher konkrete Service die Identitätsprüfung durchgeführt hat.

Feld zum Steuern der Anzeige für "Ihre persönlichen Daten". Blendet das Fieldset für die Anzeige der persönlichen Daten aus, wenn der Wert ungleich true ist und der Wert des Feldes "IsOrganization" ebenfalls einer Wert ungleich true hat. (Realisierung über zusätzlich eingebundenes JS)

Feld zum Steuern der Anzeige. Blendet Fieldset für organisationsbezogene Daten aus, wenn IsOrganization nicht den Wert true hat

Organisationsbezogene Daten
Ihre persönlichen Daten

(Daten des alleinerziehenden Elternteils - Antragsteller/-in)

Bitte überprüfen Sie Ihre EIngabe, ansonsten kann es zu Fehlern bei der Übermittlung kommen.

Wichtig für eventuelle Rückfragen.

Personennachweise
Familienstand

Hinweis:

Es ist jede – in Deutschland oder im Ausland – geschlossene Ehe (auch Mehrfachehen) oder im Ausland eingetragene Lebenspartnerschaft anzugeben, unabhängig davon, ob sie im deutschen Personenstandsregister eingetragen ist. Die Eheschließung/Lebenspartnerschaft ist auch dann anzugeben, wenn Sie mit dem Partner
z.B. aus ausländerrechtlichen Gründen noch nicht zusammenleben können.

Getrennt lebend
Begründung für getrennt lebend
Scheidung /Auflösung eingetragener Lebenspartnerschaft
Scheidungsakte
Elternteil mit ausländischer oder ohne Staatsangehörigkeit
Daten zur Herkunft


Aussiedler/in

nach § 15 BVFG stets beifügen; sofern noch nicht erteilt: Registrierschein oder Aufnahmebescheid

Lohnsteuerklasse

Wenn Sie sich im SGB II-Bezug (Jobcenter) befinden sind Sie normalerweise nicht veranlagt.

Zusammenleben Mutter und Vater
Leistungsdatum
Daten des Kindes
Kind zw. 12-17

Der Elternteil, bei dem das Kind lebt (alleinerziehender Elternteil), erhält

Nachweise zur Leistung nach SGB II

Es sind alle Seiten des Bescheides hochzuladen.

eigene Einküfte: Es wird empfohlen, sich bei der Unterhaltsvorschussstelle zu informieren, welche Nachweise beizubringen sind.

sonstige Sozialleistungen
Kind zw. 15-17

Um eine allgemeinbildende Schule in Bayern handelt es sich u.a. bei folgenden Schulen:

  • Mittelschule
  • Realschule
  • Wirtschaftsschule
  • Schulen des Zweiten Bildungsweges (z.B. Abendrealschule, Abendgymnasium, Kolleg)
  • Gymnasium
  • Fachoberschule
  • Berufsoberschule
  • Allgemeinbildende Förderschulen
Angaben zur Schule
Einkünfte
Einkunftsnachweise
Sonstige Einkünfte

Hinweis:
Es wird empfohlen sich bei der Unterhaltsvorschussstelle zu informieren, welche Nachweise beizubringen sind.

Aufgrund Ihrer vorherigen Angaben müssen Sie hier keine Angaben machen.

Aufenthaltsort
Anwesenheit in einer Pflegestelle
Betreuung
Regelmäßige Betreuung durch den anderen Elternteil

Betreuungszeiten


Kind mit ausländischer oder ohne Staatsangehörigkeit
weiterführende Informationen zum Aufenthalt

Spätaussiedlung

nach § 15 BVFG stets beifügen; sofern noch nicht erteilt: Registrierschein oder Aufnahmebescheid

Aufgrund Ihrer vorherigen Angaben müssen Sie hier keine Angaben machen.

gesetzlicher Vertreter
Verwandtschaftsverhältnis Geburt

Diese Angabe ist freiwillig 

Für das Kind wird gezahlt
Erhalt des Kindergeldes
Bei Nichtzahlung des Kindergeldes
Erhalt der Kindergeldähnlichen Leistung
Früherer UVG-Bezug
Daten zum früheren UVG Bezug

Informationen zum Antrag auf Unterhaltsvorschussleistung
Angaben zum Sozialleistungsbezug des Kindes
Nachweis zur Leistung nach SGB II
Nachweis zur Sozialhilfe nach SGB XII
Nachweis zur Jugendhilfe
Sonstige Leistungen zur Deckung des Unterhalts

Leistungen nach dem SGB II → Jobcenter

 

Leistungen nach dem SGB XII → Sozialhilfe/Sozialamt

 

Leistungen der Jugendhilfe → Jugendamt

 

Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz oder sonstige Leistungen zur Deckung des Unterhalts → zuständige Stelle: Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Status Elternteil
weiterführende Informationen
Nicht-Beantragung
Waisenbezüge

Hier sind auch auszahlende Stellen im Ausland anzugeben.

Bei einmaliger Abfindung

Wenn ausländische Sterbeurkunde bitte Übersetzung beifügen.

Angaben zum anderen Elternteil

(Daten des unterhaltspflichtigen Elternteils)

Hinweis:

Sollten Sie einige Fragen nicht beantworten können, tragen Sie bitte „unbekannt“ ein.

weiteres Kind

Hinweis:

Für Ihre weiteren Kinder muss jeweils ein gesonderter Antrag gestellt werden.

Erhalt von Unterhaltszahlungen

Bei regelmäßigen, sowie unregelmäßigem Unterhalt sind die Zahlungen der vergangenen zwei Monate anzugeben.

kein Unterhalt
unregelmäßiger Unterhalt

unregelmäßiger Unterhalt

regelmäßiger Unterhalt

regelmäßiger Unterhalt

Vorauszahlungen Unterhalt
Unterhaltsverzicht
Unterhaltsfreistellung
Unterhaltstitel

Bitte senden Sie zusätzlich den original Unterhaltstitel nach erfolgter Antragsstellung innerhalb von zwei Wochen an
Kreisjugendamt Rosenheim

Unterhaltsvorschussstelle

Wittelsbacherstraße 53

83022 Rosenheim

Informationen zum Unterhaltstitel

Es ist das Original der vollstreckbaren Ausfertigung bei der Unterhaltsvorschussstelle vozulegen.

Wenn kein Unterhaltstitel
Bemühung Unterhaltszahlungen
Angaben zu den Bemühungen
Bankverbindung des antragstellenden Elternteils
Persönliche und finanzielle Verhältnisse des anderen Elternteils (bei dem das Kind nicht lebt)

Hinweis:

Sollten Sie einige Fragen nicht beantworten können, tragen Sie bitte „unbekannt“ ein.

weiteres Kind
In Haft befindlich
in Erwerbslosigkeit befindlich

arbeitssuchend in den letzten drei Jahren

Arbeitsverhältnisse der/des Unterhaltspflichtigen in den letzten drei Jahren
Selbständige Tätigkeit/Gewerbebetrieb der/des Unterhaltspflichtigen in den letzten drei Jahren
Angaben zu den Firmen
Sonstige Einkommen der/des Unterhaltspflichtigen
Schulden und Vermögen
Schulden des Unterhaltspflichtigen

Vermögen der/des Unterhaltspflichtigen

Vermögenswerte

Sofern bekannt, bitte das Vermögen näher bezeichnen und (Verkehrs-)Wert angeben.

Zustimmung zur elektronischen Antwort

Nachfolgende Information gilt für beide Arten der Einwilligung:

Mit Einwilligung können Ihnen Dokumente über Ihr Nutzerkonto bekannt gegeben werden.

Die Bekanntgabe wird dadurch bewirkt, dass das Dokument Ihnen im Nutzerkonto zum Datenabruf bereitgestellt wird. Hierüber erfolgt eine Benachrichtigung an Ihre E-Mailadresse. Gemäß Art. 24 Abs. 2 Satz 1 BayDiG gilt ein Verwaltungsakt am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als bekanntgegeben, es sei denn, dass die nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet, dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abruf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

Mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung ist auch eine Zustellung über Ihr Nutzerkonto möglich. Zustellung ist die förmliche Art der Bekanntgabe eines Verwaltungsakts. Eine Zustellung erfolgt immer dann, wenn sie durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung vorgesehen ist. Dies betrifft typischerweise Verwaltungsakte mit besonders bedeutenden rechtlichen oder tatsächlichen Folgen.

Gem. Art. 25 Satz 1 i.V.m. Art 24 BayDiG gelten Maßgaben der Bekanntgabe entsprechend auch für die Zustellung eines Verwaltungsakts. Insbesondere gilt ein Verwaltungsakt auch bei Zustellung am dritten Tag, nachdem die digitale Benachrichtigung über die Bereitstellung an die abrufberechtigte Person abgesendet wurde, als zugestellt, es sei denn, dass sie nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt zugegangen ist. Das bedeutet dass etwaige Rechtsbehelfsfristen in der Regel bereits am dritten Tag nach Versand der Benachrichtigung über die Bereitstellung des Dokuments zum Abuf im Nutzerkonto - und nicht mit tatsächlichem Abruf des Dokuments - zu laufen beginnen.

Die Einwilligung zur Bekanntgabe bzw. Zustellung kann jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf ist gegenüber der für die Durchführung des Verwaltungsverfahrens zuständigen Behörde zu erklären.

Wie geht es weiter?
Nach dem Absenden wird Ihr Antrag an das zuständige Sachgebiet weitergeleitet.

Eine Kopie des Antrages und Ihre hochgeladenen Dateien werden Ihnen auf der Abschlussseite zum Download angeboten.
Auf der Abschlussseite wird Ihnen auch die Antragsnummer angezeigt, die Sie sich für Rückfragen notieren sollten.

Eine Bestätigung per E-Mail wird nicht versendet.

Hinweis:

 

Aufgrund Ihrer o.g. Angaben besteht keine Anspruch auf Gewährung von Unterhaltsvorschussleistungen.

 

Möchten Sie den Antrag dennoch absenden müssen Sie ggf. mit einem Ablehnungsbescheid rechnen.

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