Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die UV-Stelle
I. Einwilligung zur Datenweitergabe durch die UV-Stelle an die Beistandschaft
Hiermit willige ich ein, dass meine personenbezogenen Daten und die meines Kindes, die ich der UV-Stelle von mir zur Verfügung gestellt habe, durch die UV-Stelle an den Beistand/die Beiständin weitergegeben werden. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich zur Berechnung und zur Geltendmachung der Unterhaltsverpflichtung des anderen Elternteils betreffend Kindesunterhalt. Weiterhin willige ich ein, dass die UV-Stelle von mir vorgelegte Unterlagen und von mir angegebene Informationen zum Unterhalt bzw. zur unterhaltsverpflichteten Person, an den Beistand/die Beiständin meines Kindes weitergibt. Dies entbindet mich nicht von meiner eigenen Informationspflicht gegenüber dem Beistand/der Beiständin.
II. Gesonderte Einwilligung zur Weitergabe besonderer Kategorien personen- bezogener Daten durch die UV-Stelle an den Beistand/die Beiständin des Kindes
Hiermit willige ich darin ein, dass die Fachkraft der UV-Stelle meine besonderen personenbezogenen Daten und die meines Kindes, insbesondere genetische Daten, Gesundheitsdaten und sonstige nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO besonders geschützten Daten, an den Beistand/die Beiständin meines Kindes weitergibt, soweit dies für den unter I. genannten Zweck erforderlich ist.
III. Freiwilligkeit der Einwilligungen und Widerrufsmöglichkeit
Das Erklären der Einwilligungen geschieht auf freiwilliger Basis. Insbesondere ist mir bekannt, dass der Bezug von UV-Leistungen unabhängig von der Abgabe von Einwilligungserklärungen ist und ich jede Einwilligungserklärung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen kann. Den Widerruf kann ich schriftlich an das Landratsamt Rosenheim, Kreisjugendamt, UV-Stelle, Wittelsbacherstr. 53. 83022 Rosenheim richten. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf stattgefundenen Datenverarbeitung wird durch den Widerruf nicht berührt.