Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:
Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:
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Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!
Es sind alle Einnahmen und Bezüge ohne Rücksicht auf ihre Herkunft anzugeben. Dies gilt auch für Einnahmen und Bezüge, die nicht der Sozialversicherungs- oder Steuerpflicht unterliegen! Die Höhe der Bezüge ist nachzuweisen. Als Nachweis dienen regelmäßig Bescheide, Verdienstabrechnungen, Kontoauszüge etc. Nach Möglichkeit ist der Monatsbetrag anzugeben.
Zum Arbeitseinkommen gehören insbesondere die Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb sowie aus der Land- und Forstwirtschaft.
Hinweis: Sie können den Antrag an dieser Stelle zwischenspeichern. Sie erhalten dann eine Mail mit einem Link. Mit diesem Link können Sie den Antrag bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt weiter fortsetzen.
Als Vermögen bezeichnet man die Gesamtheit der einer Person gehörenden, in Geld schätzbaren, verwertbaren Güter und Rechte (z. B. Forderungen und Nutzungsrechte) mit einer gewissen Wertigkeit. Tragen Sie im Zweifel das vermeintliche Vermögen ein, damit die leistende Behörde entscheiden kann, ob es sich wirklich um ein Vermögen handelt!
Bitte am PC mit der Maus und am Smartphone mit dem Finger unterschreiben.
Hinweis: Bitte speichern Sie an dieser Stelle den Antrag. Sie erhalten dann eine Mail mit einem Link. Mit diesem Link können Sie den Antrag bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt weiter fortsetzen (auch wenn die Übermittlung an das Landratsamt nich direkt funktioniert).