Kostenfreiheit des Schulweges 
Antrag auf Anerkennung des Einsatzes eines privateigenen Kraftfahrzeugs

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

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Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Allgemeine Hinweise:

  • Beiliegender Antrag muss vollständig ausgefüllt und von der Schule bestätigt bis spätestens 31.10. nach Ablauf des Schuljahres beim Landratsamt vorliegen.
  • Da sich jedoch im Wege der Überprüfung ergeben kann, dass die Voraussetzungen für die Benutzung des Pkw nicht vorliegen (sh. unten wird dringend empfohlen, den Antrag bereits zum Schuljahresbeginn zu stellen. Sollte sich frühzeitig eine Ablehnung ergeben, könnte dann evtl. noch auf den öffentl. Personennahverkehr (ÖPNV) umgestiegen werden (ansonsten am Schuljahresende keinerlei Erstattung, da keine ÖPNV-Fahrkarten vorgelegt werden können).
  • Voraussetzung für die Anerkennung der Benutzung des Pkw ist, dass sich dadurch im Vergleich zum ÖPNV an mindestens 3 Tagen in der Woche die Abwesenheitsdauer von der Wohnung um jeweils mehr als 2 Stunden verringert.
  • Wird diese Zeitvorgabe erreicht und die Pkw-Benutzung genehmigt, wird die Höhe der Erstattung bei Vorhandensein eines ÖPNV-Angebots auf die Höhe der Kosten von Bus/Bahn begrenzt.
    Sofern keinerlei Bus- oder Bahnangebot zur Verfügung steht, werden je Kilometer 0,25 € erstattet.
  • Auch die Fahrgemeinschaften (FG) können zur Genehmigung eingereicht werden. Die FG sollte jedoch überwiegend, d. h. an mindestens 4 Tagen in der Woche bestehen.
    Es wird nur ein Antrag gestellt, aber auch für die Mitfahrer müssen Schulbestätigung, Adresse und Unterschrift vorliegen.
    Der Antragsteller erhält zudem eine Entschädigung von 0,02 € je Kilometer und Mitfahrer. Wird die FG abwechseln betrieben, erfolgt die Aufteilung der Erstattung selbständig durch die Mitglieder der FG.

Das Landratsamt Rosenheim geht davon aus, dass sämtliche von Ihnen eingereichten elektronischen Nachweise dem Original entsprechen und nicht verändert oder manipuliert wurden. Bei Manipulation oder Unechtheit hat das Landratsamt Rosenheim das Recht, Ihre Anliegen zu Ihrem Nachteil rückwirkend anders zu entscheiden. Bitte bewahren Sie die Originalunterlagen auf, da das Landratsamt Rosenheim im Zweifelsfall (Unlesbarkeit, Zweifel an Echtheit des Belegs) die Originalbelege anfordern kann.

Allgemeine Angaben

Anerkennung und Kostenerstattung ist nur möglich, wenn der Schulweg einfach länger als 3 km ist.

Angaben zu den Schülern/Schülerinnen (auch Schüler/Schülerinnen aufführen, die mitgenommen werden)
Notwendige Fahrten (kürzester zumutbarer Weg)

Evtl. kürzere Strecke für mitgenommene Schüler (Zusteigeort und Wegstrecke in km) sind anzugeben.

Begründung des Antrages

Hinweis auf die Fahrverbindungen des öffentlichen Verkehrsmittel, Wartezeiten, Körperbehinderung der Schüler, usw.

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