Das Landratsamt Rosenheim geht davon aus, dass sämtliche von Ihnen eingereichten elektronischen Nachweise dem Original entsprechen und nicht verändert oder manipuliert wurden. Bei Manipulation oder Unechtheit hat das Landratsamt Rosenheim das Recht, Ihre Anliegen zu Ihrem Nachteil rückwirkend anders zu entscheiden. Bitte bewahren Sie die Originalunterlagen auf, da das Landratsamt Rosenheim im Zweifelsfall (Unlesbarkeit, Zweifel an Echtheit des Belegs) die Originalbelege anfordern kann.