Änderung aufenthaltsrechtlicher Nebenbestimmungen

Datenschutzhinweise

Es besteht eine Informationspflicht für das Landratsamt Rosenheim bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person nach Art. 13 DSGVO:

 

Sie können die Datenschutzerklärung nachfolgend aufrufen:

 

Datenschutzerklärung jetzt aufrufen 

Erst mit der Einwilligung zur Datenerhebung und -verarbeitung ist die Formularbearbeitung möglich!

Der Online-Antrag richtet sich an:

  • Inhaber von Aufenthaltstiteln, die mit einer Nebenbestimmung verbunden sind, und
  • anerkannte Asylberechtigte, Flüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte, denen zwar ein Anerkennungsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), aber noch keine Aufenthaltserlaubnis vorliegt (diese Personen unterliegen grundsätzlich einer gesetzlichen Wohnsitzverpflichtung, deren Änderung mithilfe dieses Online-Dienstes beantragt werden kann)

Für die Antragsstellung erforderliche Dokumente sind:

  • Ihr Ausweisdokument (zum Beispiel Nationalpass oder Passersatzpapier), sofern vorhanden,
  • Ihr aktuelles gültiges Aufenthaltsdokument (Visum, Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobiler-ICT-Karte) oder Ihr Anerkennungsbescheid des BAMF und
  • wenn Sie in Vertretung für eine dritte Person handeln, ein Nachweis über Ihre Vertretungsbefugnis.

Sie haben außerdem die Möglichkeit, weitere Unterlagen hochzuladen, um Ihren Antrag zu begründen:

  • Zusatzblatt zum Aufenthaltstitel, falls vorhanden,
  • Nachweise über die Sicherung Ihres Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Altersvorsorge),
  • Nachweise über die Änderung Ihrer persönlichen Lebensumstände (zum Beispiel Wohnortwechsel, Eheschließung oder Scheidung, Geburt eines Kindes),
  • Nachweise über die Änderung Ihrer Ausbildungssituation (zum Beispiel Wechsel des Praktikums, Ausbildungs- oder Studienplatzes),
  • Nachweise über die Änderung Ihrer Arbeitssituation (zum Beispiel neues Arbeitsplatzangebot in Form der Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, Wechsel des Arbeitsplatzes, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit).

Diese Nachweise werden für die Bearbeitung Ihres Anliegens benötigt. Wenn die Ausländerbehörde fehlende Unterlagen nachfordern muss, führt dies zu längeren Bearbeitungszeiten. Es empfiehlt sich deshalb, der Ausländerbehörde so viele Informationen wie möglich bereitzustellen.

Am Ende des Antragsprozesses können Sie Ihren ausgefüllten Antrag im PDF-Format herunterladen. Nach dem Absenden des Antrags erhalten Sie eine Empfangsbestätigung per E-Mail.

 

Bitte beachten Sie:

  • Ihr Aufenthaltstitel wurde Ihnen für einen bestimmten Zweck erteilt (zum Beispiel für ein Studium oder den Familiennachzug). Sollte sich der Hauptzweck Ihres Aufenthalts ändern, weil Sie zum Beispiel von einer Ausbildung in die Erwerbstätigkeit wechseln möchten, handelt es sich nicht um die Änderung einer Nebenbestimmung. In diesem Fall nutzen Sie bitte die entsprechenden Online-Dienste für die Beantragung eines neuen Aufenthaltstitels.
  • Inhaber von Aufenthaltsgestattungen oder Duldungen können diesen Online-Dienst nicht nutzen und wenden sich bitte an die zuständige Ausländerbehörde.

Wichtige Hinweise zum Online-Dienst

Lesen Sie die folgenden Hinweise aufmerksam, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen.

 

Geschäftsfähigkeit
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um rechtswirksam zu handeln. Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie für die Nutzung des Online-Dienstes eine Vertretung.

Wenn Sie 18 Jahre alt sind, aber zum Kreis der beschränkt geschäftsfähigen oder geschäftsunfähigen Personen gehören, müssen Sie sich von einer geschäftsfähigen Person vertreten lassen.

 

Hier bereiten Sie Ihren Termin in der Ausländerbehörde vor
Mithilfe des Online-Dienstes können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert an die Ausländerbehörde übermitteln. Beachten Sie bitte, dass dies dazu dient, Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde vorzubereiten. Erst dann wird die Behörde über Ihr Anliegen entscheiden.

Der Online-Dienst erteilt Ihnen Auskünfte auf der Grundlage Ihrer Eingaben. Diese Auskünfte stellen keine Entscheidung der Ausländerbehörde dar. Sollten Sie Fragen haben oder einmal nicht weiterkommen, wenden Sie sich bitte persönlich an die Ausländerbehörde.

Sie können Informationen nachreichen
Alle mit einem Stern * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Stellen Sie der Ausländerbehörde aber auch darüber hinaus so viele Informationen wie möglich zur Verfügung, damit Ihr Anliegen bearbeitet werden kann. Wenn Ihnen beim Absenden Ihres Antrags noch nicht alle Informationen oder Unterlagen vorliegen, können Sie diese auch bei der Ausländerbehörde nachreichen (z.B. per Post, E-Mail, Fax oder im Termin). Dies kann jedoch zu längeren Bearbeitungszeiten führen.

Machen Sie richtige und vollständige Angaben
Achten Sie bei der Nutzung des Online-Dienstes darauf, nach bestem Wissen und Gewissen richtige und vollständige Angaben zu machen. Sie sind verpflichtet, Ihre Belange und für Sie günstigen Umstände, unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise, Bescheinigungen oder Erlaubnisse unverzüglich beizubringen. Nur so kann die Ausländerbehörde Ihr Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeiten. Auch nach dem Absenden des Online-Antrags können Sie Angaben und Unterlagen korrigieren oder nachreichen. Nach Ablauf der dafür von der Ausländerbehörde gesetzten Frist geltend gemachte Umstände und beigebrachte Nachweise können jedoch unberücksichtigt bleiben (§ 82 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz).

Falsche und unvollständige Angaben sind für Sie von Nachteil
Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein. Sie werden darauf hingewiesen, dass es eine Straftat ist, im Antrag oder im weiteren Verfahren falsche oder unvollständige Angaben zu machen, um ein aufenthaltsrechtliches Dokument zu beschaffen. Ebenfalls ist es strafbar, ein so beschafftes Dokument wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden (§ 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz).

Die Straftat kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Ein Verstoß gegen die Pflicht, richtige und vollständige Angaben zu machen sowie an Maßnahmen der Ausländerbehörde mitzuwirken, begründet zudem ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse (§ 54 Absatz 2 Nummer 8 Aufenthaltsgesetz). In der Folge kann ein bereits erteilter Aufenthaltstitel zurückgenommen werden.

 

Gebührenpflicht
Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens wird die Ausländerbehörde in der Regel eine Gebühr erheben, die auch im Falle der Rücknahme oder der Versagung Ihres Antrags fällig werden kann. Die Bezahlung erfolgt bei persönlicher Vorsprache in der Ausländerbehörde.
Keine Gebühren werden erhoben für Änderungen an Nebenbestimmungen zur Ausübung einer Beschäftigung. Im Übrigen kann in bestimmten Fällen eine Gebührenermäßigung oder -befreiung in Betracht kommen (zum Beispiel beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII).

 

Perspektive und Sprachform des Online-Dienstes
Die folgenden Seiten sind aus der Sicht der Person formuliert, für die eine ausländerrechtliche Entscheidung erwirkt werden soll. Diese Person kann sich auch vertreten lassen. Für den Fall der Vertretung werden auch die Daten der vertretungsbefugten Person erhoben.

Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen weiblich, männlich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.


Einschränkung für Asylbewerber und Geduldete
Personen,

  • die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, das noch nicht mit einem Anerkennungsbescheid abgeschlossen wurde (Inhaber von gültigen Aufenthaltsgestattungen) und
  • deren Aufenthalt in Deutschland geduldet ist (Inhaber von Duldungen)

können über diesen Online-Dienst keine Änderung ihrer Nebenbestimmungen beantragen und wenden sich bitte an ihre Ausländerbehörde.

Antrag

Als Vertreter können z.B. Eltern für minderjährige Kinder, Rechtsanwälte für Mandanten oder gesetzlich bestellte Betreuer (Vormund) auftreten.

Daten der vertretungsbefugten Person

Soweit Sie in Vertretung für eine andere Person handeln, werden auch Ihre personenbezogenen Daten für die Einleitung und Durchführung des Verfahrens verarbeitet. Die erhobenen Daten werden nur zum Zwecke der Kontaktaufnahme verarbeitet und haben keinen Einfluss auf das Verfahren selbst.

Antragsteller(in)

Sollte Ihr Wohnort nicht in der Liste enthalten sein, ist das Landratsamt Rosenheim nicht für Ihren Antrag zuständig.

Für den Aufenthalt in Deutschland müssen Sie grundsätzlich ein anerkanntes und gültiges Ausweisdokument nachweisen können. Bitte erläutern Sie, warum Sie kein Ausweisdokument besitzen und laden Sie nach Möglichkeit einen alternativen Identitätsnachweis hoch (zum Beispiel Geburtsurkunde oder ID-Karte). Auch ein Beleg über Bemühungen zur Passbeschaffung oder eine Aufenthaltsgestattung (für Inhaber eines BAMF-Anerkennungsbescheides) kann hier hochgeladen werden.

Hier können Sie Ihre Dokumente hochladen

Hier können Sie der Ausländerbehörde Kopien Ihrer Dokumente übermitteln, die geeignet sind, Ihr Anliegen - die Änderung der Nebenbestimmung - zu untermauern. Bitte informieren Sie die Ausländerbehörde über wesentliche Änderungen Ihrer Lebensumstände und belegen diese möglichst mit geeigneten Nachweisen (zum Beispiel Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Umzug oder Erweiterung der Berufsqualifikation).

Laden Sie bitte die unten aufgeführten Nachweise hoch, damit die Ausländerbehörde Ihr Anliegen ordnungsgemäß prüfen kann. Sie haben auch nach Abschluss des Online-Dienstes die Möglichkeit, Unterlagen an die Ausländerbehörde nachzureichen (z. B. per Post, E-Mail, Fax oder im Termin). Verspätet eingereichte Unterlagen können jedoch mit längeren Bearbeitungszeiten verbunden sein.

Über das Infofeld an den Dokumenten erhalten Sie Hinweise, welche Informationen die Ausländerbehörde benötigt. Informationen, die für die Bearbeitung Ihres Anliegens nicht erforderlich sind, sollten Sie zum Schutz Ihrer Daten unkenntlich machen. Bitte beachten Sie, dass bei nicht-deutschen Dokumenten eine amtliche Übersetzung verlangt werden kann.

Anmerkung
all fields marked with a (*) are required and must be filled out