Wichtige Hinweise zum Online-Dienst
Lesen Sie die folgenden Hinweise aufmerksam, bevor Sie mit der Antragstellung beginnen.
Geschäftsfähigkeit
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein, um rechtswirksam zu handeln. Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie für die Nutzung des Online-Dienstes eine Vertretung.
Wenn Sie 18 Jahre alt sind, aber zum Kreis der beschränkt geschäftsfähigen oder geschäftsunfähigen Personen gehören, müssen Sie sich von einer geschäftsfähigen Person vertreten lassen.
Hier bereiten Sie Ihren Termin in der Ausländerbehörde vor
Mithilfe des Online-Dienstes können Sie Ihr Anliegen schnell und unkompliziert an die Ausländerbehörde übermitteln. Beachten Sie bitte, dass dies dazu dient, Ihre persönliche Vorsprache in der Ausländerbehörde vorzubereiten. Erst dann wird die Behörde über Ihr Anliegen entscheiden.
Der Online-Dienst erteilt Ihnen Auskünfte auf der Grundlage Ihrer Eingaben. Diese Auskünfte stellen keine Entscheidung der Ausländerbehörde dar. Sollten Sie Fragen haben oder einmal nicht weiterkommen, wenden Sie sich bitte persönlich an die Ausländerbehörde.
Sie können Informationen nachreichen
Alle mit einem Stern * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder und müssen ausgefüllt werden. Stellen Sie der Ausländerbehörde aber auch darüber hinaus so viele Informationen wie möglich zur Verfügung, damit Ihr Anliegen bearbeitet werden kann. Wenn Ihnen beim Absenden Ihres Antrags noch nicht alle Informationen oder Unterlagen vorliegen, können Sie diese auch bei der Ausländerbehörde nachreichen (z.B. per Post, E-Mail, Fax oder im Termin). Dies kann jedoch zu längeren Bearbeitungszeiten führen.
Machen Sie richtige und vollständige Angaben
Achten Sie bei der Nutzung des Online-Dienstes darauf, nach bestem Wissen und Gewissen richtige und vollständige Angaben zu machen. Sie sind verpflichtet, Ihre Belange und für Sie günstigen Umstände, unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise, Bescheinigungen oder Erlaubnisse unverzüglich beizubringen. Nur so kann die Ausländerbehörde Ihr Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeiten. Auch nach dem Absenden des Online-Antrags können Sie Angaben und Unterlagen korrigieren oder nachreichen. Nach Ablauf der dafür von der Ausländerbehörde gesetzten Frist geltend gemachte Umstände und beigebrachte Nachweise können jedoch unberücksichtigt bleiben (§ 82 Absatz 1 Aufenthaltsgesetz).
Falsche und unvollständige Angaben sind für Sie von Nachteil
Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein. Sie werden darauf hingewiesen, dass es eine Straftat ist, im Antrag oder im weiteren Verfahren falsche oder unvollständige Angaben zu machen, um ein aufenthaltsrechtliches Dokument zu beschaffen. Ebenfalls ist es strafbar, ein so beschafftes Dokument wissentlich zur Täuschung im Rechtsverkehr zu verwenden (§ 95 Absatz 2 Nummer 2 Aufenthaltsgesetz).
Die Straftat kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Ein Verstoß gegen die Pflicht, richtige und vollständige Angaben zu machen sowie an Maßnahmen der Ausländerbehörde mitzuwirken, begründet zudem ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse (§ 54 Absatz 2 Nummer 8 Aufenthaltsgesetz). In der Folge kann ein bereits erteilter Aufenthaltstitel zurückgenommen werden.
Gebührenpflicht
Die Nutzung des Online-Dienstes ist kostenfrei. Für die Bearbeitung Ihres Anliegens wird die Ausländerbehörde in der Regel eine Gebühr erheben, die auch im Falle der Rücknahme oder der Versagung Ihres Antrags fällig werden kann. Die Bezahlung erfolgt bei persönlicher Vorsprache in der Ausländerbehörde.
Keine Gebühren werden erhoben für Änderungen an Nebenbestimmungen zur Ausübung einer Beschäftigung. Im Übrigen kann in bestimmten Fällen eine Gebührenermäßigung oder -befreiung in Betracht kommen (zum Beispiel beim Bezug von Leistungen nach dem SGB II oder XII).
Perspektive und Sprachform des Online-Dienstes
Die folgenden Seiten sind aus der Sicht der Person formuliert, für die eine ausländerrechtliche Entscheidung erwirkt werden soll. Diese Person kann sich auch vertreten lassen. Für den Fall der Vertretung werden auch die Daten der vertretungsbefugten Person erhoben.
Zur besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen weiblich, männlich und divers verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Einschränkung für Asylbewerber und Geduldete
Personen,
- die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden, das noch nicht mit einem Anerkennungsbescheid abgeschlossen wurde (Inhaber von gültigen Aufenthaltsgestattungen) und
- deren Aufenthalt in Deutschland geduldet ist (Inhaber von Duldungen)
können über diesen Online-Dienst keine Änderung ihrer Nebenbestimmungen beantragen und wenden sich bitte an ihre Ausländerbehörde.